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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 7. Juni 2010

Sparpaket - Die größten Einschnitte gibt es bei Sozialleistungen



Ein Link dazu:

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article7934404/Regierung-beschliesst-80-Milliarden-Sparpaket.html

Bei anderen bricht das üppige Leben im Alter an, während bei den Hartz IV Empfängern die Rentenbeiträge gestrichen werden:


http://www.randzone-online.de/?p=6377

Horst Köhlers fürstliche “Rente”

Von Gastautor | 3. Juni 2010
Nach seinem Rücktritt muss der ehemalige Bundespräsident Köhler nicht gerade sparen: Bis an sein Lebensende wird er das gleiche Gehalt bekommen wie zu seinen aktiven Zeiten als Präsident. Derzeit sind das 199.000 Euro im Jahr.

Ein älterer Beitrag, in dem überwiegend noch auf Westerwelle abgezielt wird, doch für die Kanzlerin und die anderen Beteiligten trifft das genauso zu, was da geschrieben wurde - daher seltsam aktuell:

http://la-bora.de/wb/pages/posts/alg-ii-96-grundlage-eines-neuartigen-pogroms-hajo-freese--2010598.php

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