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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Freitag, 18. Juni 2010

Wehr- und Zivildienst werden verkürzt - die Jobcenter bleiben

Bundestag

Jobcenter bleiben - die Wehrpflicht wird verkürzt

Die Zukunft der Jobcenter ist gesichert. Der Bundestag hat am Donnerstag mit großer Mehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes gestimmt. Neben Union und FDP votierten auch die Abgeordneten von SPD und Grünen dafür. Lediglich Die Linke war dagegen. Am 9. Juli muss der Bundesrat noch abstimmen, dessen Zustimmung aber als sicher gilt.

Mit der Grundgesetzänderung können Arbeitslose weiter gemeinsam von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit betreut werden. Für die aktuell rund 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger ändert sich organisatorisch nichts. Ihre Betreuung soll aber verbessert werden.

Wehrpflicht verkürzt

Am Abend beschloss der Bundestag auch eine weitere Verkürzung der Wehpflicht. Wehrpflichtige müssen ab dem 1. Juli nur noch ein halbes Jahr zur Bundeswehr, auch der Zivildienst dauert künftig nur noch sechs statt neun Monate.

Mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP verabschiedete der Bundestag die umstrittene Reform, die erstmals auch eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes vorsieht. Die Opposition wandte sich geschlossen gegen das Gesetz. Sie warf der Regierung vor, angesichts der Debatte über eine komplette Abschaffung der Wehrpflicht die Verkürzung des Wehrdienstes zu überstürzen.

Mit der Verkürzung des Zivildienstes fürchten Wohlfahrtsverbände personelle Engpässe in ihren Einrichtungen. Deshalb soll es die Option auf eine Verlängerung geben. Zudem will die schwarz-gelbe Koalition die Attraktivität von Freiwilligendiensten erhöhen, um eventuelle Personalprobleme in sozialen Einrichtungen zu verhindern.

Weniger Soldaten, aber der Libanon-Einsatz UNIFIL geht auch weiter.

Mehr lesen:

http://www.mdr.de/nachrichten/7420101.html

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