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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Dienstag, 29. Juni 2010

Aufschrei einer potentiellen Schwiegermutter

Es geht so nicht, dauernd muss ich diesen Stuss lesen, dass Schwiegermütter den Wullf zuim Präsidenten wählen würden. Ich kann nicht für alle Schwiegermütter reden, aber für mich selber.

Ja, ich habe eine Tochter, und ich habe - wieder - einen potentiellen Schwiegersohn, den Lebensgefährten, ständigen Freund, sowas in der Richtung, meiner Tochter. Die zuvor aufgetauchten Typen waren ihrer sowieso nicht würdig, - keiner davon. Der Jetzige - nun er könnte es sein, es geht schon eine ganze Weile gut, und allzu schlecht sieht er auch nicht aus.

Nein, Wulff würde ich nicht als Schwiegersohn wünschen. Wenn meine Tochter so etwas wie den anbringen würde, hätten wir ein Problem: Kontakt ohne diesen Typen. Er ist einfach nicht meine Kragenweite. Meine Tochter kann sich aussuchen, wen sie will,- das steht ihr frei. Sie hat mich bisher auch nicht gefragt, und mich meistens informiert, wenn die Sache schon gegessen war. Da ist eben so, besonders wenn man weit auseinander wohnt.

Aber, ich muss die Typen nicht mögen, schliesslich will sie mit denen leben, und nicht ich. Allerdings hat sie es mir bisher erspart, mich mit dem Gedanken auseinander setzen zu müssen, dass da einer ist, wie der Wulff. Der wäre bei mir enterbt, wenn ich was zu vererben hätte...

Als potentiell Wulff wählende Schwiegermuter komme ich nicht in Frage.

Und, als Präsident ist er für mich, falls er gewählt wird, eine Art Notlösung, aber eben nicht "mein Präsident".

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