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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 18. Juni 2010

Schluss mit Freibier - bei uns wird Ernst gemacht damit:

Schluss mit Freibier

Calw Freibier ist gesetzeswidrig?

17. Juni 2010 | Redaktion Calwer Tagblatt
Wer das WM-Geschehen in Gastronomien im Web mitverfolgt hat, dem wird nicht entgangen sein, dass ein Kneipenbesitzer in der Nähe des ZOBs im Internet damit geworben hatte, bei jedem deutschen WM-Sieg ein Freibier auszuschenken. Während viele dieses Angebot begrüßen, dämpfte nun ein auf einer Internetplattform veröffentlichter Brief der Stadt Calw die Stimmung.

 Mehr lesen

http://www.calwer-tagblatt.de/calw-freibier-gesetzeswidrig/526



http://regionews-cw.de/2010/06/trotz-heimspiel-in-calw-gaststattenrecht-besiegt-freibier-werbung-mit-10_15857/


Trotz Heimspiel in Calw: Gaststättenrecht besiegt Freibier-Werbung mit 1:0

von Redaktion RegioNews CW

CALW. Mit der Frage, ob der Ausschank von Freibier nach einem Sieg des deutschen Nationalteams gegen die Statuten verstößt, schlägt sich derzeit ein Calwer Gastronom herum. Er veröffentlichte einen ermahndenen Brief der Stadt Calw auf Facebook.
Darin wird der Gastronom darauf hingewiesen, dass seit 1. März ein neues Landesgaststättenrecht gelte, das in §2 verbietet, “alkoholische Getränke in einer Weise anzubieten oder zu vermarkten, die geeignet ist, dem Alkoholmissbrauch oder übermäßigem Alkoholkonsum Vorschub zu leisten”. Darunter falle wohl auch Freibier. Es handle sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

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