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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

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Was Hartz IV schon immer bedeutet hat

Zweimal Dokus zur Sanktionsstudie bei Hartz IV:

http://sanktionsstudie.de/Sanktionsstudie-ALG2.pdf

http://sanktionsstudie.de/2011-Sanktionen-ALG2-Masterarbeit-Nicolas-Griessmeier.pdf

http://karlweiss.twoday.net/stories/2796386/

Ein älterer Artikel von "damals", als Hartz IV "erfunden" wurde - und doch aktuell wie je.

Dossier Hartz IV - Hindernisrennen ins Elend

Was auf Deutschland mit Hartz IV zukommt

Von Elmar Getto


Nicht nur die ganze Agenda 2010, auch Hartz IV allein würde bereits so tiefe Einschnitte im Leben des ganzen Landes hinterlassen, dass es nicht mehr wiederzuerkennen wäre. Für alle Betroffenen sind eine so grosse Anzahl von „Fallen“ und Stolpersteinen aufgebaut, dass nur eine winzige Anzahl von ihnen, einige ‚Lebenskünstler’, auf die Dauer all ihnen ausweichen und sich mit ALG II durchs Leben schlagen könnte. Alle anderen würden früher oder später unweigerlich beginnen ‚abzurutschen’ und in Elend und oft auch Obdachlosigkeit landen.

Eine Anzahl von Personen, die der Regierung nahestehen oder sie jedenfalls für ein kleineres Übel halten (was auf das gleiche rauskommt), haben in letzter Zeit Kampagnen gestartet, die Montagsdemos seien einzustellen.

Die DGB-Führung glaubt, der SPD mehr verpflichtet zu sein als den Mitgliedern der Gewerkschaft. Aber auch der Berliner PDS-Vorsitzende will die Montagsdemos stoppen. Die Berliner PDS ruft nicht mehr zu Montagsdemos auf. Der PDS-Fraktionschef Liebich erklärte, er werde nicht mehr an Montagsdemos teilnehmen. Der selbsternannte Gewerkschafts-„Linke“ Reixinger, statt Streiks zu organisieren, empfiehlt in der „Jungen Welt“, im Westen die Montagsdemos einzustellen. Auch ‚attac’-Führer Wahl gab ein Interview in diesem Sinne. Kurz danach veröffentlichte ‚attac’ zwar ein Dementi, versuchte dort aber nicht einmal zu leugnen, dass Wahl wirklich gesagt hatte, was in der Zeitung stand: „Die Montagsdemos haben im Westen nicht gegriffen und der Osten allein kann es nicht schaffen.“

Im Online-Forum der PDS wurden die Eintragungen von Montagsdemos mit dem 4.10. beendet. Auf der Freiburger Montagsdemo taucht jetzt schon 2 Wochen lang niemand mehr von ‚attac’, von der PDS oder von ‚linksruck’ auf. Die Anmelder der Düsseldorfer Montagsdemo vom ‚Sozialforum’ beschlossen, jetzt nur noch einmal monatlich zu demonstrieren, es würde ‚zu kalt’.

Die Demonstranten quittierten das mit Gelächter und mit dem Gegenargument: „Wenn Hartz IV durchkommen würde – dann würde es richtig kalt!“ In Dessau haben die Demo-Anmelder vom „Bündnis für soziale Gerechtigkeit“, angeführt von leitenden DGB- und PDS-Funktionären, diktatorisch das Einstellen der Montagsdemo beschlossen. Die Demonstranten waren anderer Meinung und beschlossen: „Weitermachen“!

In Zwickau setzte der DGB als Anmelder die letzte Montagsdemo einfach ab. Das Volk kam trotzdem und demonstrierte. In Darmstadt erklärten zwei Einzelpersonen die Montagsdemo für beendet und behaupteten, für die Organisationen DGB, Arbeitsloseninitiative Galida, Verdi, OS/3, Asta der FH und den grossen Teil des 1. Mai-Bündnisses zu sprechen. Auf der Demo rief dies den Protest von Mitgliedern aller dieser Organisationen hervor. Nicht in einer von ihnen war beschlossen worden auszusteigen.

Soweit es sich nicht einfach um Kräfte der Regierung handelt, haben alle diese Personen, die Niederlagenstimmung verbreiten, offenbar nicht begriffen, was mit Hartz IV und der ganzen Agenda 2010 auf die Unterdrückten (= das Volk) in Deutschland zukommt. Sie glauben offenbar, die Betroffenen würden ja mit € 345 plus Miet- und Heizungzzuschuss wohl auskommen und alles werde nicht so schlimm, ja, die Rufe von massenhaften Billigarbeiten, Elend, Armut und Obdachlosigkeit seien weit übertrieben.

Sie wollen offenbar nicht begreifen, das es objektiv ein Verbrechen wäre, wenn das Volk von diesen Kampf gegen seine Unterdrücker abgehalten würde, denn damit würden ja in kurzen Abständen die anderen „Reform-Segnungen“ auf uns alle einprasseln, die bereits angekündigt und vorbereitet sind:

· Das generelle Lohnniveau würde im Verlauf auf die Hälfte und weniger gesenkt und ein riesiger Sektor von Löhnen unterhalb des Existenzminimums aufgemacht werden.

· Die Arbeitszeit würde (siehe Leitantrag der CDU: 73 Stundenwoche) in schnellen Schritten auf 40 und mehr Stunden pro Woche erhöht und damit die Arbeitslosigkeit noch einmal in gigantischem Umfang erhöht.

· Massen- und Einzelentlassungen und Streichungen von Arbeitsplätzen würden noch gigantischeren Umfang annehmen.

· Das Rentenalter würde für Männer und Frauen schnell auf 67 und dann auf 70 heraufgesetzt, die Renten würden nicht nur, wie jetzt schon beschlossen, auf die Hälfte, sondern dann auf bis zu einem Viertel des historischen Niveaus gesenkt und dies dann nicht nur bei neuen Renten, sondern auch bei den schon bestehenden.

· Alle sogenannten Sozialabgaben würden vom Lohn abgezogen, der ‚Arbeitgeber’ würde nichts mehr zahlen. Obwohl fast keine Leistungen mehr geboten würden, würde man die Lohnabzüge für Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung beibehalten.

· Gar nicht zu reden von den Lehrstellen, deren Zahl noch weiter zusammensschrumpfen würden oder von der Nichtübernahme nach der Lehre. Die gesamte Zukunft unserer Kinder würde sich in Luft auflösen.

· Behandlung von Krankheiten, Krankenhaus, Medikamente, Zahnarzt, alles wäre selbst zu bezahlen bzw. privat zu versichern. Die momentanen Scheingefechte um Kopfpauschale oder Bürgerversicherung wollen nur verdecken, dass dieses öffentliche System dann so gut wie keine Leistungen mehr erbringen würde.

· Einen Kündigungsschutz würde es nicht mehr geben, es würde geheuert und gefeuert nach Belieben. Überhaupt würden nur noch die ‚Leitenden’ normale Arbeitsverträge bekommen. Alle anderen könnten höchstens eine Teilzeit- oder Prekär-Arbeit, einen Zeitvertrag, einen Platz über ein Verleihunternehmen, eine Scheinselbständigkeit oder einen ausgelagerten Arbeitsplatz bei einem Subunternehmen bekommen.

· Krankenhäuser, Elektrizitätsversorgung, Wasserversorgung und Abwassersammlung- und –behandlung, Fernwärmeversorgung, Gasversorgung, Post, Telefon, Müllwirtschaft und der gesamte „öffentliche“ Nahverkehr sowie auch alle anderen Verkehrsmittel würden noch weiter und vollständig privatisiert und in den Händen von wenigen Hyper-Konzernen zusammengefasst. Diese würden ihre Tarife dann beliebig erhöhen (siehe Elektrotarife) und ebenfalls goldige Gewinne erzielen - oder alternativ einfach zumachen (siehe Kalifornien).

· Die Sozialhilfe würde noch weiter zusammengestrichen, bis bestimmt niemand mehr davon leben kann. Ebenso würden die Hilfen für Asylbewerber auf ein Niveau gebracht, das keiner mehr überleben könnte.

· Der kostenlose Zugang zu den Gerichten würde abgeschafft. Klagen würde nur mehr können, wer Geld hat.

· Kostenfreie Schulen und Hochschulen würde es nicht mehr geben. Langsam würde ein System von privaten Schulen und Hochschulen eingeführt, das höchste Profite abwerfen soll.

· Die teilweise Lernmittelfreiheit, die in einigen Bundesländern noch besteht, würde endgültig und vollständig abgeschafft. Wer Kinder hat, die Schulbücher brauchen, hätte eben Pech gehabt.

· Und nicht zuletzt, das jetzt vorgesehene Niveau des ALG II mit € 345 plus Miet- und Heizungszuschuss ist ebenfalls bereits auf der ‚Abschussliste’ und würde weiter gekürzt.

Und das alles, während Flutwarnung in den Chefetagen der Konzerne und Banken ausgegeben werden müßte, weil dort die Freudentränen so reichlich fliessen, denn all das vom Lohn der Arbeitenden ‚eingesparte’ Geld flösse dahin.

Hartz ueber Hartz IV. Dass die Arbeitslosen nur ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen, 'ist ein grosser Fehler, ein Betrug ... an denen, die jahrelang eingezahlt haben.'

1. Falle
Der erste Stolperstein tut sich bereits mit den 16 Seiten des Fragebogens HartzIV auf:
Wer nicht so schlau ist und soviel Deutsch kann, um den Fragebogen vollständig und ohne sein ALG II zu riskieren auszufüllen, wer nicht Rat zu holen versteht und Beratungsangebote finden und nutzen kann, wer darin übertreibt, alles anzugeben, oder so ungeschickt ist, sich beim Schwindeln erwischen zu lassen, hat von vornherein gute Chancen, erst gar kein ALG II zu bekommen.

2. Falle
Eine besonders hinterhältige ist die doppelte „Billiglohn-Arbeits-Falle“, die vor allem viele Jüngere und Arbeitslose mittleren Alters treffen wird. Die wichtigste Aufgabe von Hartz IV ist ja die Schaffung eines riesigen Billiglohn-Bereichs. Wenn denn also eine riesige Anzahl von Billiglohn-„Arbeitsplätzen“ geschaffen würden (lassen wir es hier dahingestellt, ob das zusätzliche Arbeitsplätze sein würden, oder ob die Unternehmer für jede Billiglohn-Arbeit einen „Normalverdiener“ entlassen würden), so würde dies für die dort ‚Eingewiesenen’ weit mehr Fallen- als Arbeitsplatz-Charakter haben.

Der erste Stolperstein der beiden Billiglohnarbeit-Fallen ist die „Entfernungsfalle“. Es gibt keine unzumutbare Entfernung zum Arbeitsplatz mehr! Jeder Arbeitsplatz, der objektiv jeden Tag zu erreichen ist, ist von der Entfernung her zumutbar. Nur: Es gibt keine Fahrtkostenerstattung! Damit könnte bei den heutigen Nahverkehrs- und Bahn-Preisen leicht die Situation eintreten, dass der dann in Arbeit stehende weniger zum Leben hat als er vorher mit ALG II hätte und mit dem Geld nicht mehr auskommen kann, obwohl er offiziell Arbeit hat.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass die „Agentur“ Arbeitsplätze zuweist, zu denen man umziehen muss. Wie man dann allerdings am neuen Wohnort eine so billige Mietwohnung finden soll, dass sie innerhalb der Zuschussgrenzen bliebe, während dort ja auch Zehntausende anderer ALG-II-Geschädigter diese billigen Mietwohnungen suchen würden, das bliebe ein Rätsel.

Aber es gibt nicht nur die „Entfernungs-Falle“, sondern auch die Falle des Arbeitsplatzes selbst.

Man muss nämlich, wenn einem ein solcher Billiglohn-Arbeitsplatz zugewiesen wird, geistig flexibel, gut zu Fuss und in bester körperlicher Verfassung sein. Man darf keine Probleme haben, eventuell andauernd neue, eventuell Schwer- und Schwerst-Arbeit sowie eventuell eintönige und einschläfernde (ohne einschlafen zu dürfen) Billigarbeit zugewiesen zu bekommen - und dabei eventuell noch tief in der Nacht aufbrechen zu müssen und heimzukommen, weil stundenlange Anreisewege notwendig sind.

Denn wer das nicht schafft, wer nicht jeden der „Arbeitsplätze“, die ihm zugewiesen werden – seien es die 1 € - Jobs oder ‚reguläre’ Billigarbeit - ausfüllen kann, ohne aus persönlichen Gründen entlassen zu werden oder selbst zu kündigen, bekommt Sanktionen oder Streichung – und damit kann er seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, muss Rechnungen unbezahlt lassen und geht damit den ersten Schritt auf dem Weg ohne Wiederkehr ins Elend.

Hierzu würden z.B. jene gehören, die bei der Arbeit einschlafen (Wächterjobs), jene, die wegen der Eintönigkeit der Arbeit ‚ausrasten’, jene, die unter der Schwerstarbeit zusammenbrechen, jene, die wegen der grossen Entfernung am Arbeitsplatz fehlen, jene, die sich nicht auf andauernd neue Arbeiten einstellen können und nicht zuletzt jene, die Fehler bei der Arbeit machen, sei es verursacht durch Schlafmangel durch stundenlange Anfahrtswege oder aus anderen Gründen. Es würde ja keine unzumutbaren Arbeiten oder Arbeiten in unzumutbaren Entfernungen mehr geben.


3. Falle
Der dritte Stolperstein würde die „legal-Falle“ sein. Einsprüche und Klagen gegen Entscheidungen der „Agentur“ hätten bei Hartz IV keine aufschiebende Wirkung, es gibt z.B. auch keine ‚einstweiligen Verfügungen’ dagegen. Damit wäre der ALG-II-Geschädigte der wesentlichsten Grundlage beraubt, seine Existenz legal absichern zu können, wenn die ‚Agentur’ gegen Recht und Gesetz verstösst. Entscheidet der „Agent“ auf Anrechnung von angeblichem Vermögen oder Einkommen, auf Verringerung der Leistungen, auf Sanktionen (vorgesehen sind Kürzungen von 10%, 20%, 30% und 60% der Leistungen) oder auf Streichen des ALG II (bei jungen Arbeitslosen), gibt es kein Entrinnen.

Selbst wenn man zum Beispiel noch jemanden hätte, der einem eine Rechtsschutzversicherung zahlte, damit man wenigstens noch anwaltlichen Rat und Hilfe einholen könnte, würde man sein „Recht“ erst nach Durchlaufen aller juristischen Instanzen bekommen – und dann wäre man längst obdachlos und hätte längst keine Adresse mehr, wo man noch zum Gericht vorgeladen werden könnte.

Nimmt man die heute schon übliche Praxis der „Agenten“, krasseste ‚Fehlentscheidungen’ zu treffen und diese dann auch noch durch die Gerichtsinstanzen zu treiben, nimmt man die illegalen Massnahmen, die allenthalben bereits festzustellen sind (künftige ALG-II-Empfänger werden unter Androhung von Verlust des Anspruches vorgeladen, ihre Fragebogen ausgefüllt abzugeben; es ergehen Aufforderungen, an 1-€-„Arbeitsplätzen“ zu erscheinen ohne klarzumachen, dass es sich um freiwillige Arbeit handelt; jetzige Sozialhilfeempfänger werden unter Drohung mit Streichen des Geldes gezwungen, die ausgefüllten Fragebogen abzugeben), nimmt man die bekannte Tatsache, dass die „Agenten“ ‚Quoten’ bekommen, wie vielen sie die Leistungen zu kürzen haben und wie viele aus den Leistungen hinauszudrängen sind, hat man eine geringe Vorahnung, was auf Arbeitslose in Deutschland zukommen würde.
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat (und wie will man sich die von € 345 leisten?), würde sowieso keinerlei Chance haben, auch nur einen Prozeß gegen solche Entscheidungen zu versuchen.

4. Falle
Ein wichtiger Stolperstein für alle, aber vor allem für jene, die bisher Sozialhilfe bezogen und jetzt zum ALG II dazugeschlagen werden (und die angeblich ja sogar Vorteile hätten), würde das Streichen jeder Möglichkeit sein, für besondere Ausgaben Zuschüsse zu bekommen, ebenso wie das Streichen des Weihnachtsgeldes (beides ist bei der jetzigen Sozialhilfe noch vorgesehen). Die erste unvorhergesehenen Ausgabe (ein neuer Kühlschrank, Fernseher, Waschmaschine ist fällig, die Kinder brauchen Schuhe, Winterkleidung oder Schulmaterial, eine größere Reparatur steht an, Gerichtskosten, weil man gegen eine Entscheidung der “Agentur“ klagen muss) wird den Arbeitslosen bereits in eine aussichtslose Situation bringen.

Er wird irgendetwas nicht mehr zahlen können, z.B. eine Strom- oder Nebenkosten-Rechnung, Geld, das für das Heizöl vorgesehen war, hiefür verwenden müssen, einen Teil der Miete schuldig bleiben müssen oder ähnliches. Damit ist der Anfang des unaufhaltsamen Abstiegs ins Elend gemacht, denn von was wollte er dies in Zukunft bezahlen? Auch wenn er versuchte, die Schulden um und um zu wenden, um Zeit zu gewinnen, es bliebe ja nichts übrig, von dem er bezahlen und aus der Falle wieder herauskommen könnte. Irgendwann würde man ihm lebenswichtige Dienste kappen (Strom, Gas, Wasser, Heizung) und/oder ihn aus der Wohnung werfen und nichts würde sein „Abgleiten“ in Obdachlosigkeit und Elend mehr aufhalten können.

5. Falle
Eine Falle, die besonders schnell und für besonders Viele ‚zuschnappen’ würde, ist die Mietfalle.
Nur wer ein bereits bezahltes Häuschen hat, das im Rahmen der Höchstgrenzen in den qm-Zahlen bleiben würde oder wer eine günstige Mietwohnung hat, die im Rahmen der qm- und Miet-Höchstsätze bleiben würde, könnte diesen Stolperstein vermeiden – und das wären höchstens die Hälfte der Betroffenen. Denn wer das nicht hätte, hätte kaum eine Chance, zur gleichen Zeit mit zehntausenden oder hunderttausenden Anderer in der gleichen Situation, eine Mietwohnung im „angemessenen“ Bereich zu finden, zumal die Vermieter ja befürchten müssten, von ALG-II-Empfänger eventuell die Miete nicht zu bekommen (im Gegensatz zu den früheren Sozialhilfe-Empfängern) und nur im äussersten Fall an diese vermieten würden.

Ausserdem würden zur gleichen Zeit auch noch weitere Zehntausende auf Mietwohnungssuche sein, die ihr Häuschen verkaufen mussten oder versteigert bekamen, weil es zu gross war oder weil es noch nicht abbezahlt war (denn die „Agentur“ zahlt ja nicht die Tilgung – und wo soll man das Geld dafür hernehmen, hätte man noch Geld, würde man ja gar kein ALG II bekommen).

Besonders unmenschlich ist auch die Regelung für eine Kostenübernahme von Umzügen: Nur wenn die „Agentur“ einen Umzug ausdrücklich angeordnet hat, würden Kosten übernommen. Wenn man ‚lediglich’ in eine Wohnung umziehen wollte, die den Höchstsätzen entspricht, gibt es nichts. Es braucht kaum erwähnt zu werden, dass damit die meisten sowieso nicht würden umziehen können – wo sollten sie Maklergebühren, Abstandsforderungen und Kautionen hernehmen? Wer noch so viel Geld hätte, bekäme ja sowieso kein ALG II.

Man wird also in der „zu teuren“ Mietwohnung bleiben oder eine solche mieten müssen und damit ist der Beginn des „Abgleitens“ vorprogrammiert, denn (nach einem halben Jahr) muss dann noch ein Teil der 345 Euro für die Miete herhalten und das schafft auf die Dauer selbst ein Lebenskünstler nicht.

6. Falle
Die sechste Falle ist die doppelte ‚Frauen-Falle’.

Einerseits würden Frauen, die bisher einen eigenen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben, dann in die völlige wirtschaftliche Abhängigkeit vom Lebenspartner gebracht. Sie bekommen kein ALG II, weil ‚er’ verdient. Die ohnehin geringen Fortschritte, die es in mehr als 50 Jahren Bundesrepublik in Richtung einer Emanzipation der Frau gab, würden mit einem Federstrich zunichte gemacht.

Der zweite Teil der Frauen-Falle ist aber noch unglaublicher: Alleinerziehende Frauen mit Kindern über 3 Jahren können zu Arbeiten verpflichtet werden, ohne Rücksicht darauf, ob sie die Kinder irgendwo unterbringen können. Sie müssten selbst klarkommen. Da ein grosser Teil der Frauen ihre kleinen Kinder nicht 8 Stunden am Tag alleine lassen würden, bekämen sie dann automatisch Sanktionen und würden sich bald mit den Kindern auf der Strasse wiederfinden.

Man könnte dann Frauen auch Schichtarbeitsplätze zuweisen, die sie gar nicht antreten dürfen und dann Sanktionen wegen "Arbeitsunwilligkeit" verteilen.

7. Falle
Der siebte Stolperstein ist speziell für Jugendliche vorgesehen. Er ist ein dreifacher.

Die Jugendlichen bis 25 Jahren in ALG II sollen ‚bevorzugt vermittelt’ werden, was für sie in der Praxis die besonders intensive Anwendung der oben schon genannten doppelten „Billigarbeit-Falle“ bedeuten würde. Keine Ausbildung, keine Arbeit zu ‚normalem’ Lohn – und dann kämen die Sanktionen.

Der zweite Teil der Falle ist auch hier besonders inhuman: Speziell für die Jugendlichen ist die Möglichkeit vorgesehen, bei wiederholten „Übertretungen“ das ALG II ganz und endgültig zu sperren. Noch nicht einmal 25 und ohne Aussicht auf Ausbildung, auf ‚normale’ Arbeit, ohne einen Pfennig, ohne Möglichkeit eines Rentenanspruchs und ohne Gesundheitsversorgung. Was würde man erwarten, werden diese Jugendlichen tun??

Auf Nachfrage von mir wurde ausdrücklich bestätigt, dass der Jugendliche dann nicht etwa mit Erreichen des 25. Lebensjahres wieder in den ‚normalen’ ALG-II-Bezug eintreten könnte, sondern lebenslang ausgeschlossen bliebe!

Auch der dritte Teil der Falle ist heimtückisch. Speziell für die Jugendlichen wurden jegliche Hindernisse aufgehoben, auf entfernte Billigarbeit vermittelt zu werden, zu der umgezogen werden muss (auf Nachfrage blieb es weiterhin unklar, welches denn diese Hindernisse für ältere Betroffene wären). Die Übernahme aller mit diesen Umzügen verbundenen Kosten wäre ausserdem keineswegs gesichert (Kann-Bestimmung).

8. Falle
Eine weitere wichtiger Stolperstein für Viele würde die mangelnde Erfahrung sein, wie man mit so wenig Geld auskommen kann. Man müsste sein ganzes Leben in extremster Weise auf den ständigen Geldmangel einstellen, müsste die typischen „Ausrutsch-Gelegenheiten“, wie Telefonrechnungen, Autoreparaturrechnungen, Restaurantbesuche, Handyrechnungen, vergessene Versicherungen usw. vermeiden, müsste bilige Einkaufsmöglichkeiten finden, müsste die letzten „Luxus“-Dinge rechtzeitig abstellen (ein Bierchen in der Kneipe?, Wein?, Käse? Ein „Chat“ im Internet-Café? MacDonalds? Vergiß es!), müsste lernen, die notwendigen Reparaturen selbst durchzuführen, müsste sein Auto rechtzeitig loswerden – ohne deshalb das ALG II gestrichen zu bekommen - bevor die erste Reparaturrechnung anfällt, müsste konsequent die Stromrechnung verringern (Fluoreszenz-Lampen, Freezer ausser Betrieb setzen, Kühlschrank dichten) und vieles mehr.

Allein diese Fälle mangelnder Erfahrung würde schon zum „Abgleiten“ eines Teils der Betroffenen führen, denn nur einmal „ausgerutscht“, wäre ja kein Halten mehr beim Weg ins Elend.

9. Falle
Die 9. Falle für ALG-II-Geschädigte wäre die „Langzeitarbeitslosenfalle“.
Wer lange Zeit arbeitslos ist, speziell wenn er keine reale Chance mehr hat, einen Arbeitsplatz zu finden – zum Beispiel bei den älteren Kollegen – hat nicht nur oft psychische Probleme, sondern meist nach einiger Zeit Probleme, ein geregeltes Leben genau so aufrecht zu erhalten, als ob er Arbeit hätte. Wer nach jahrlangen Demütigungen schliesslich anfängt sich auch nur ein bisschen gehen zu lassen, wer nicht alle Disziplin des Arbeitslebens beibehält, wird beim Zuweisen einer Billigarbeit nicht mehr „funktionieren“ und schnell personenbedingt entlassen werden. Schon gibt es die Sanktion. Oder er wird an irgendeinem Tag einmal vergessen, in den Briefkasten zu gucken und genau dann wird (wieder) eine Vorladung der „Agentur“ drin sein und schon ist man nicht erschienen und schon hat man die Sanktion (Nicht vergessen, dass die Sachbearbeiter Quoten haben, die sie erreichen müssen – sie können einen auch täglich vorladen – auch eine Vorladung für den darauffolgenden Tag ist nicht verboten, beliebt sind auch Vorladungen an „Brückentagen“, wo du vielleicht bei Verwandeten bist).

Auch für die über 58-jährigen, denen sogar das Arbeitsamt bescheinigte, sie hätten keine Chance mehr, vermittelt zu werden, würde gelten: Sie könnten jederzeit zu einem Vermittlungsgespräch zur „Agentur“ vorgeladen werden. Selbst jene, die bereits in der 58er–Regelung waren, müssten dort dann wieder aussteigen, um ALG II zu bekommen und könnten andauernd vorgeladen werden.

10. Falle
Die zehnte Falle wäre die „Psychosen-Falle“.
Der Arbeitslose würde nur dann unter den Bedingungen von ALG II leben können, wenn er streßresistent ist und in keine Depressionen verfällt, auch wenn er als unnütz angesehen und auch anderweitig erniedrigt wird. Denn wer deprimiert ist, selbst wenn das keine krankhaften Züge annimmt, wird in seiner täglichen Disziplin nachlassen, wird auf den zugewiesenen Billig-Arbeiten Schwächen zeigen und Fehler machen oder sie einfach nicht mehr aushalten und dann bei Kündigung aus persönlichen Gründen oder eigener Kündigung Sanktionen bekommen usw.

Dazu kommt, dass die „Agenten“, um ihre ‚Quoten’ erfüllen können, spezielle Arbeitsplätze zur Verfügung haben, die sie nur zum Rauswerfen aus dem ALG-II-Bezug im Umlaufverfahren verwenden würden. Arbeitsplätze, die nur die stärksten aushalten – aber die schicken sie natürlich da nicht hin, sondern jene, von denen sie vermuten, dass sie es da nicht durchstehen. Dies waren auch bei den früheren Arbeitsämtern bereits geübte Praktiken, die sich nun aber vervielfachen würden, denn es gäbe ja keine unzumutbaren Arbeitsplätze mehr.

Ein Arbeitsloser müsste dann auch eine Hartleibigkeit entwickelt haben und sich von überheblicher Behandlung, Schikanen von „Agenten“, aggressiven Hausinspektionen und ununterbrochenen Vorladungen nicht unterkriegen lassen (z.B. keine leichten Verfolgungsvorstellungen entwickeln), denn jedes ‚unübliche Verhalten’ auf einer der „Billigarbeiten“ kann zu Abmahnungen und Entlassung führen und dann beginnen die Sanktionen und der ganze Teufelskreis.

11. Falle
Die elfte Falle schliesslich ist die „Selbstbewusstseins-Falle“.
Wer von ALG II leben sollte, müsste es schaffen, mit der gleichen Gelassenheit und dem gleichen Selbstbewusstsein wie vorher zu leben, müsste genug Selbstvertrauen haben, die andauernden Behördengänge zur „Agentur“ souverän abwickeln zu können, auch wenn man von „Agenten“ provoziert wird, und müsste in der Lage sind, gegebenenfalls den „Agenten“ glaubhaft ins Gesicht lügen zu können.

Denn wer das nicht kann, wer auf Provokationen reagiert oder gleich bei der ersten falschen Angabe erwischt wird, bekommt Sanktionen (oder Anrechnungen) und die sind, wie oben dargelegt, der unvermeidliche Beginn des „Abgleitens“.

Hartz-Protest 01

Auch wer keine Familienangehörige und / oder Freunde oder Mitkämpfer hätte, die in erreichbarer Entfernung wohnen, um die nötigen sozialen Kontakte zu haben, ohne die niemand solche Situationen überstünde, würde schnell in grösste Schwierigkeiten kommen, ebenso wer kein Fahrrad und gute Winterkleidung hat (um das Fahrrad auch im Winter benutzten zu können), um die eventuellen Entfernungen zur „Agentur“ und zu Freunden und Verwandten (und zur Montagsdemo) überwinden zu können, denn es würde ja keine Sozialtickets mehr geben und die Monatskarten sind unerschwinglich, wenn man von € 345 den ganzen Monat leben muss.

Hartz-Protest 02

Auch das wöchentliche Erscheinen auf der nächsten Montagsdemo wäre natürlich unerlässlich, denn nur wer noch nicht aufgegeben hat, würde widerstehen können.

"Das Original". Dies ist der erste Artikel von Elmar Getto, der in der "Berliner Umschau" (damals 'RBI-Aktuell') veröffentlicht wurde und zwar am 15. Oktober 2004, das ist fast genau zwei Jahre her (Erstveröffentlichung war in 'indymedia'), hier in einer vom Verfasser leicht redigierten Version. Er ist heute bereits ein 'Klassiker' und für viele eine weiterhin aktuelle Richtschnur. Er kann aus heutiger Sicht als prophetisch angesehen werden und düfte zur damaligen Zeit die wichtigste Veröffentlichung zu diesem Thema gewesen sein - was auch zu häufigen Nachveröffentlichen auf anderen Websites führte. Dies war ja zu einem Zeitpunkt, als Hartz IV noch gar nicht eingeführt war und nur wenige Informationen vorlagen, was da wirklich auf Deutschland zukommt - Elmar musste wochenlang recherchieren, um diese Informationen zu sammeln. Einige der Maßnahmen und Folgen, die Elmar hier voraussagte, sind erst zum Teil Wirklichkeit geworden, aber angesichts der Volltreffer, die er bereits gelandet hat (u.a. Voraussage der massiven Erhöhung der Unternehmensprofite durch Lohnabbbau und Niedriglöhne, Erhöhung des Rentenalters auf 67, der extreme Lehrstellenabbau und das Ende des kostenlosen Anrufens von Gerichten), kann man fast sicher erwarten, daß sie noch kommen - wenn sich nicht massiver Volksprotest von französischer Güte dagegen erhebt.



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