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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 19. Juni 2010

Das Gewissen ist nicht erforderlich...



http://brightsblog.wordpress.com/2010/06/19/fraktionsdisziplin-statt-gewissen/


Fraktionsdisziplin statt Gewissen?

Grundgesetz
Quelle: abgeordnetenwatch.de
Was bedeutet Demokratie in Deutschland? Nicht was wir immer dachten, das sie gut etabliert vorhanden und wie sie sei. Der Parlamentarismus birgt unangenehme Überraschungen.
Obwohl ich den Begriff „Fraktionsdisziplin“ natürlich schon häufig gehört habe, habe ich mir immer was Logischeres, Netteres, Nachvollziehbareres darunter vorgestellt.  Ohnehin ist das Wort ein grauenhafter Euphemismus (auf Deutsch: Schönfärberei). Es ist eben kein Zufall, dass diese Sache so missverständlich auftritt. Sehr vielen Deutschen wird es genauso wie mir damit gegangen sein.
Kein Wunder also auch – angesichts dieser manipultiver Tatsachen – dass die Bundestagsverwaltung einen seit Jahren immer weiter ausgeweiteten PR-Etat besitzt. Auf allen möglichen Regional-Wirtschaftsmessen sind sie mit einem großzügig bemessenen eigenen Messestand vertreten. Ihre Glaubwürdigkeit wird dadurch aber keineswegs gewachsen sein.  Die Messe-Präsentation ist bieder und rundherausgesagt stinklangweilig! Das gilt aber für die im folgenden dokumentierte Info keineswegs.
blog-abgeordnetenwatch.de

Einblick in die “Fraktionsdisziplin”: Abweichler müssen sich schriftlich erklären

geschrieben am 17.06.2010 um 17:15
Einen ungewohnt offenen Einblick in fraktionsinterne Abläufe hat jetzt der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler in einer Antwort auf abgeordnetenwatch.de gegeben.
“Jeder Abgeordnete”, so Gauweiler, “muss nach seiner Fraktionsordnung einen Tag vor der Abstimmung schriftlich anzeigen, wenn er bei der Abstimmung von der Fraktionslinie abweichen will.” Zugespitzt könnte man sagen: In Deutschland muss sogar das freie Gewissen bei der Fraktionsführung angemeldet werden.
Gauweiler weiß wovon er spricht. Der CSU-Abgeordnete hat in dieser Wahlperiode mindestens sieben Mal gegen die eigene Fraktion gestimmt, beim Rettungspaket für Griechenland zog er sogar gegen den Antrag der schwarz-gelben Bundesregierung vors Verfassungsgericht. Zuletzt machte er Schlagzeilen mit einer Anfrage an die Regierung zum Hintergrund des Rücktritts von Horst Köhler. Gauweiler will Auskunft darüber, ob “die Bundesregierung den Bundespräsidenten bedrängt oder gedrängt” (hat), das Euro-Rettungspaket schnellstmöglich zu unterschreiben. Gauweiler ist also alles andere als ein Abnicker.
abgeordnetenwatch.de hat heute die Parlamentarischen Geschäftsführer der fünf Bundestagsfraktionen um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:
  • Muss ein Abgeordneter laut Ihrer Fraktionsordnung vor einer Abstimmung schriftlich anzeigen, wenn er bei der Abstimmung von der Fraktionslinie abweichen will?
  • Wenn ja: Warum ist dies so?
  • Wird oder wurde in Ihrer Fraktion vor wichtigen Abstimmungen und bei knappen Mehrheiten (während Ihrer Regierungsbeteiligung) Abweichlern direkt oder indirekt mit Sanktionen gedroht (z.B. Nichtberücksichtigung bei Listenaufstellung)?
Die Antworten von Peter Altmaier (CDU/CSU), Thomas Oppermann (SPD), Jörg van Essen (FDP), Dagmar Enkelmann (Die Linke) und Volker Beck (Grüne) werden wir hier im Blog veröffentlichen.
Nachtrag vom 18.06.2010, 10:55 Uhr:
Leser Sven weist in den Kommentaren auf eine aktuelle Petition zum Verbot von Probeabstimmungen und Fraktionszwang hin: https://epetitionen.bundestag.de/petition=12307

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