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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 25. Juni 2010

Mehr als vogelfrei...



Staat greift auf das Vermögen der Bürger zu

(fair-NEWS) - Im Vorfeld der Bankenrettung und Rekordverschuldung sichert sich der Staat den Zugriff auf das Vermögen seiner Bürger

Die AGBs der Banken und Sparkassen wurden geändert

Im Vorfeld der gigantischen Neuverschuldung unseres Staates zur Rettung der Banken hat sich der Staat durch geschickte Winkelzüge ein Zugriffsrecht auf das komplette Vermögen seiner Bürder geschaffen. Im Oktober 2009 wurden die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der Banken und Sparkassen in einigen Details verändert. Zunächst fällt dem normalen Bürger der Skandal gar nicht auf. Selbst den Mitarbeitern der Banken und Sparkassen ist nicht so recht klar was insbesondere die Veränderungen in den Paragrafen 19 und 21 eigentlich bedeuten.

Weiter führende Informationen sind online im Internet

Im Finanzblog unter http://finanzplanung.blogspot.com/2010/05/die-neuen-agbs-bei-banken-und.html (Kurz: http://dld.bz/dTGF) sind die Auswirkungen dieser Änderungen in einfacher und verständlicher Weise einmal dargestellt worden.
Diese lesenswerte Bericht sollte uns alle nachdenklich machen und zum Handeln bewegen.
erhältlich.

Link: http://www.fair-news.de/news/Staat+greift+auf+das+Vermoegen+der+Buerger+zu/80993.html

Und hier:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ba-kein-datenschutz-bei-hartz-iv-9980.php

BA: Kein Datenschutz bei Hartz IV?

Sensible Daten werden von der Post digitalisiert.

Gilt der Datenschutz für Hartz IV Betroffene nicht mehr?
Bundesagentur für Arbeit will Datenschutz von Hartz IV Beziehern außer Kraft setzen.

(24.06.2010) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) plant augenscheinlich den Datenschutz von Hartz IV Betroffenen außer Kraft zu setzen. So weist die BA in einer Pressmeldung darauf hin, dass ab September 2010 Testweise eingehende Briefe, die an die Arbeitsagenturen in Thüringen gerichtet sind, von der Deutschen Post geöffnet werden, um diese im Anschluss zu digitalisieren. Die Briefe sollen dann in digitaler Form an die Arbeitsagenturen versandt werden. Der Hintergrund dieses Pilotprojekts ist das Voranschreiten der digitalisierten Aktenführung. Die BA verspricht sich laut Pressmeldung eine „zielgerichtete und schnellere Bereitstellung“ der Unterlagen für die Bearbeitung und „zügige Beantwortung“ der Anfragen von Erwerbslosen.

Eine solche Vorgehensweise dürfte den Datenschutzbeauftragen des Landes Thüringen auf den Plan rufen. Denn in diesen Briefen werden hoch vertrauliche und sensible Daten der Betroffenen übermittelt. Keine andere Behörde oder Institution würde es wagen, derart mit sensiblen Daten von „Kunden“ umzugehen. Protest meldete daher auch das Erwerbslosen Forum Deutschland (ELO) an. Martin Behrsing, Sprecher der Initiative, zeigte sich entsetzt und forderte den sofortigen Stopp des Projektes. So sagte Behrsing: „Betroffene haben nach derzeitigem Stand erst gar keine Möglichkeit diesem Verfahren zu widersprechen. Im übrigen halten wir einen Schutz vor Missbrauch bei solch einem Verfahren für nicht gewährleistet. Wir brauchen ganz bestimmt keinen gläsernen Erwerbslosen, um die Effizienz der BA zu stärken“. Auch Sebastian Bertram von „gegen-hartz.de“ kritisierte die Ankündigung der BA scharf. So sagte Bertram: „Die BA schafft mit dieser Vorgehensweise einen gläsernen Hartz IV Bezieher. Niemand würde auf die Idee kommen, derart mit sensiblen Daten umzugehen, wie die BA.“ Bertram kündigte an, den Datenschutzbeauftragten über die geplante Testreihe der BA zu informieren. (gr)

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