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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Dienstag, 8. Juni 2010

Die Lebensferne der Politiker

http://martins-sicht.over-blog.de/article-anne-will-nachlese-hartz-iv-elterngeld-streichung-ware-verfassungswidrig-51854901.html


Hartz4-Plattform empört über Distanz von Politikern gegenüber den Bürgern

Bei der gestrigen Anne Will-Sendung, haben die anwesenden Politiker
wieder einmal ein  Parade-Beispiel dafür abgeliefert, wie wenig sie die
Lebenswirklichkeit der Menschen kennen, über  deren Lebens-Schicksal sie
sich Urteile und Entscheidungen anmaßen,“ stellt Hartz4-Plattform
Sprecherin, Brigitte Vallenthin, empört fest. Nicht genug dass FDP
Generalsekretär Lindner die Sparklausur der Regierung mit der Idee einer
Streichung des Elterngeldes für Hartz IV-Betroffene befeuert hatte. Im
Sonntag-Abend-Talk der ARD blamierte sich Manuela Schwesig (SPD) durch
abgrundtiefes Nichtwissen auf die Frage der Moderatorin zu dem Thema
Hartz IV-Elterngeld-Streichung. Und Oskar Lafontaine (Die Linke) blieb
dazu gänzlich stumm.“

Anne Will hatte Schwesig gefragt, ob es nicht sinnvoll sei, das Hartz
IV-Elterngeld von monatlich 300,- € zu streichen, weil Hartz
IV-Empfänger doch sowieso zu Hause“ wären  und das Geld überhaupt nicht
brauchten, um zu Hause bleiben zu können. Die gefragte SPD-Politikerin
wich wortreich auf  die Finanzkrise aus. Und Oskar Lafontaine, der nach
Auffassung der Hartz4-Plattform eigentlich kompetent hätte eingreifen
müssen, hörte zu, ohne zu protestieren. Wie groß die Distanz zwischen
Regierenden und Regierten ist beweist das beredte Schweigen dazu, dass
Hartz IV-Betroffene in Wahrheit von den ARGEn der Bundesagentur für
Arbeit und den Sozialbehörden der Optionskommunen überwiegend rund um
die Uhr beschäftigt werden. Sie müssen für 1 €-Stundenlohn
zwangsarbeiten, unter Sanktions-Androhung sinnlose
8-Stunden-Bewerbungs-Coachings aufsuchen, Arbeitgebern körbeweise
Bewerbungen für gar nicht vorhandene Arbeitsplätze schicken oder sich
ständig zu willkürlichen Meldeterminen im Amt einfinden. Und obendrein
dürfen sie unter Strafandrohung nicht einmal die Grenzen der Stadt
verlassen, in der sie wohnen, um beispielsweise den Kinderarzt , der im
Nachbarort wohnt.

Die Tatsachen:
Menschen unter dem unverschuldeten Hartz IV-Joch sind mitnichten sowieso
zu Hause. Sie werden vielmehr mit sinn- und ziellosen sog. Maßnahmen“,
Verwaltungsakten“ und Sozialgerichtsprozessen rund um die Uhr
beschäftigt. Ihnen deshalb mal eine Auszeit und staatliche Unterstützung
abzusprechen für ein gesundes erstes Lebensjahr ihrer Kinder, ist
verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Familien..
Hartz IV-Betroffene erhalten großenteils sehr wohl Lohn“. Nur ist
dieser beispielsweise bei
1 €-Jobbern, 400 €-Jobs oder Aufstockung auf Niedriglöhne so gering,
dass er zum Leben nicht reicht. Es besteht folgerichtig kein Grund,
Ihnen Lohnersatzleistungen“ abzusprechen.
Familien mit Hartz IV wird bereits das Kindergeld vorenthalten, das
sogar jedem Bestverdiener zugebilligt wird, der gar nicht braucht. Dabei
brauchen gerade diese  Kinder am allernötigsten Hilfe, damit ihnen
wieder ein gesundes Familienleben ermöglicht wird.

Sollte dieser Streichungs-Skandal bei der Regierung durchgehen, so wäre
dringend zu prüfen, ob hier nicht ein erneuter Verfassungsbruch
vorliegt,“ meint Brigitte Vallenthin. Und ehemals  Familienministerin,
heute Sozialministerin von der Leyen sollte endlich Farbe bekennen, ob
sie mit diesen neuerlichen Strangulierungs-Plänen die große Zahl der
Hartz IV-Kinder gänzlich ihren Familien entziehen will oder ob sie
diesen Familien eine reale Chance und die dafür nötige, individuelle
Unterstützung geben will.“

 
von Martin Pausch

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