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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 11. Februar 2010

Heribert Prantl von der Sueddeutschen und die Kritik am Urteil des Verfassungsgerichts zu Hartz IV

Wenn man die ersten Reaktionen auf das Urteil betrachtet, wünscht man sich, das Urteil wäre plakativer ausgefallen - was höchstrichterliche Entscheidungen eigentlich nicht sein sollen.

Das Urteil ins Gegenteil verkehrt

Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Weiß (CDU) plädiert nämlich auf der Basis des Hartz-IV-Urteils für eine Reform, die zu niedrigeren Regelbeträgen führen soll; andere aus dem Arbeitgeberlager haben es ihm schon gleichgetan. "Auf der Basis des Urteils" kann man aber hier wirklich nicht sagen, weil ein solches Votum keinerlei Basis im Urteil hat.
Wer nun auch noch die Herabsetzung der ohnehin niedrigen Hartz-IV-Regelsätze fordert, der missbraucht, vorsätzlich oder fahrlässig, das Karlsruher Urteil. Er nutzt die vom Gericht in richterlicher Zurückhaltung gebrauchte Formulierung, die bisherigen Sätze seien nicht "offensichtlich unzureichend" dazu aus, die darin enthaltene Aussage ins Gegenteil zu verkehren.
Das, genau das, ist eine Missachtung des Gerichts. Oder, in nichtrichterlicher Zurückhaltung ausgedrückt - eine Unverschämtheit.

Den ganzen Artikel lesen:

http://www.sueddeutsche.de/,tt2m1/politik/557/502787/text/

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