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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 12. Februar 2010

Es ist der Wahnsinn...

,,,unfassbare Wunder geschehen.


Der Arbeitsmarkt erblüht, feiert Auferstehung, - die leeren Stellen werden mehr. Allerdings nur in den "alten Bundesländern", die neuen müssen weiter darben...

Um irre 13 % sind die freien Stellen angestiegen.

Es gibt nun für ca. 4 Millionen arbeitslose Menschen 942.000 Angebote.

Na? Ist das vielleicht Nichts?

Ja, es ist nichts...

4 Kommentare:

  1. ... es ist weniger als nichts, es ist -3058000

    ;)

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  2. Ich möchte die Euphorie mit Tatsachen nur ungern stören :-), aber auf dem ersten, ungeförderten Arbeitsmarkt sind „nur“ 764.000 freie Stellen vorhanden. (http://doku.iab.de/grauepap/2010/os0904.pdf)
    In den erwähnten 942.000 freien Stellen sind ebenfalls Ein-Euro-Jobbs etc. beinhaltet.
    Dem gegenüber stehen allerdings 1.377.524 ALG I Empfänger, 4.923.784 ALG II Empfänger sowie 434.000 Nichtleistungsempfänger. Für 89 Prozent der ca. 6 Millionen und 700.000 Leistungsempfänger und nach Arbeit suchenden Personen bleibt die Tatsache, dass es keine Erwerbstätigkeit für sie gibt.

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  3. @anonym
    - deswegen sollte unsere Politikerkaste den Anstand haben, wenigstens die Menschlichkeit zu bewahren und aufhören zu lügen.

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