Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 10. Februar 2010

Ein Leben in Luxus ...

http://ad-sinistram.blogspot.com/2010/02/armut-abgeschafft-ein-leben-in-luxus.html


Armut abgeschafft - ein Leben in Luxus droht

Mittwoch, 10. Februar 2010

Es ist zunächst einmal einerlei, ob die zukünftigen Regelsätze aufgebessert werden oder eher nicht. Einige Stunden nachdem das Bundesverfassungsgericht gesprochen hat, zählen noch nicht die Rechenkünste künftiger Mathematiker, die dann vermutlich gläserner mit Zahlen, Warenkörben und Bedarfskosten balancieren werden, alleinig um letztlich nicht weitherziger zu bemessen. Diese schwarze Arithmetik erfolgt später. In diesen Stunden, kurz nachdem das Gericht über die Regelsätze und die Verfassungsmäßigkeit derselbigen gebrütet hat, saß man auch über die Arroganz derer zu Gericht, die Hartz IV und die daraus ringsherum resultierenden Perversionen, fanatisch befürwortet haben, die lobten und im Stakkato von der Bedeutsamkeit und dem hohen Stellenwert dieser wichtigsten und größten Reform der bundesrepublikanischen Geschichte sprachen.

Die wichtigste Reform aller Zeiten! Es bezeugt die gesamte Misere, die ganze Kümmernis dieser Republik, wenn die angebliche Mutter aller Sozialreformen, dieser Wegweiser deutscher Sozialpolitik, nun in nicht unbeträchtlichen Teilen als verfassungswidrig anerkannt wurde. Was man nach einem solchen Urteil herauslesen kann, ist nicht nur die Verfassungswidrigkeit - man liest auch die Mittelmäßigkeit derer heraus, die Gesetze ohne jede soziale Verantwortung vorantreiben und erlassen. Man liest Ignoranz und Desinteresse heraus, ebenso Einfältigkeit und Dünkel. Ja, die vollständige Arroganz der Machthabenden schlägt durch. Nach geheuchelter Einsicht in den letzten Wochen und Selbstbeweihräucherung zum fünfjährigen Wiegenfest, bekommen die Parteigänger der Reform - Parteigänger aus beinahe allen politischen Lagern - von hoher Stelle anerkannt, jahrelang außerhalb der Verfassung gutgeheißen, befürwortet, gerühmt zu haben. In verfassungswidriger Überheblichkeit haben sie erklärt, dass die Reform vielleicht hie und da ein wenig überarbeitet gehört, nicht aber wesentlich falsch sei. Solche Demokraten sind wahrlich in einer traurigen Verfassung, wenn für sie Verfassungswidrigkeit nicht bindend falsch ist. Und das verfassungswidrige Einfordern, die jetzt verfassungswidrig erklärten Regelsätze pauschal um zwanzig, dreißig, vierzig Prozent zu stutzen (je höher die Forderung nach Kürzung, desto angesehener und umschwärmter der "Experte"), offenbart die gesamte Mentalität elitären Standesdünkels.

Es ist zunächst unerheblich, ob eine neue Bemessungspraxis zu höheren Regelleistungen führen oder das derzeitige Niveau beibehalten wird. Die berechnenden Gaunereien und zerrechnenden Tricksereien werden im Laufe dieses Jahres folgen, umsäumt von der öffentlichen Berichterstattung, die nichts unversucht lassen wird, um deutlich zu machen, dass die Schmarotzer dieses Landes tiefstes Unglück sind. Eine verschärftere Stimmungsmache muß befürchtet werden, die horrenden Unkosten werden aus Arbeitslosen noch mehr denn je Ballastexistenzen machen. Was so kurz nach Urteilsverkündung ins Auge sticht, diesmal richterlich unterstrichen und nicht lediglich subjektiv betrachtet, ist die eindrucksvolle Arroganz der politischen Zunft und ihrer Herren aus der Wirtschaft. Allesamt Jünger der Hartz IV-Gesetze, Jünger, die herablassend gegen das uferlose Anspruchsdenken von Minderleistern polterten, die selbstgefällig die soziale Komponente ihrer Reform betonten, hochnäsig die Nöte und Sorgen von Millionen von Menschen missachteten. Dabei kannten sie keine Parteien mehr - diese unermessliche Arroganz wurde parteiübergreifend betrieben. Merkel und von der Leyen, Westerwelle mitsamt taliberalen Kamarilla, Oppositionsführer Steinmeier und grüne Realo-Snobs - alle im selben impertinenten Boot.

Fünf Jahre Verfassungswidrigkeit. Mehr als fünf Jahre, denn schon vormals, als Hartz IV noch ein Zukunftsmodell war, rumorte es wuchtig. Damals schon liefen Wohlfahrtsverbände und andere Kritiker Sturm. Romantiker nannte man jene bereits seinerzeit, und während jener fünf Jahre der Verfassungswidrigkeit mußten Kritiker sowieso mancherlei Verspottungen ertragen. Sozialverkitschte Existenzen seien sie, die nicht wüssten, wie moderner Sozialstaat gestemmt werden muß. Natürlich hat das Gericht nicht explizit erklärt, dass die Regelsätze zu niedrig seien, die Verfassung gibt ja keine konkreten Geldwerte vor. Aber schon alleine, dass diese Selbstgefälligkeit einen Dämpfer erhielt, dass die Selbstverständlichkeit einer fast willkürlich gesetzten Leistungshöhe eben nicht mehr selbstverständlich ist, ist schon ein Sieg. Wenngleich ein temporärer Sieg, im Gedenken an Pyrrhus. Denn dass höhere Sätze errechnet werden, ist in Anbetracht der kriminellen Energien dieser Eliten und ihrer politischen Marionetten, nicht zu erwarten. Man rettet ja keine Banken oder solche, die viel Geld auf Banken tragen könnten. Es geht bloß um Grundsicherung, um das Brot kleiner Leute. Und eine höhere Grundsicherung muß zwangsläufig auch den Arbeitsmarkt erreichen, könnte den Niedriglohnsektor in Bedrängnis bringen, einen ungeliebten Mindestlohn beschwören, um der dann größer ausfallenden, ausufernden Aufstockerei, diesem privaten Produzieren und Dienstleisten auf Staatskosten, doch noch Herr zu werden. Man wird Bemessungsgrundlagen schaffen, die nicht spielend zu kippen sind - wesentliche finanzielle Erleichterung werden Hilfebedürftige aber wohl kaum erfahren.

Schwarzmalerei? Möglicherweise! Aber anhand der heute abgeurteilten Arroganz der oberen Zehntausend, sicherlich kein Pessimismus, der an den Haaren herbeigezogen wäre, sondern empirisches Weiterspinnen dessen, was man seit Jahren in diesem Land ertragen und erleben muß. Man wird Transparenz fordern und ins Leben rufen, keine besseren Lebensumstände - letzteres wäre fast ein Reuebekenntnis. Der Hochmut läßt solcherlei Bekenntnisse aber nicht zu. Und hernach stehen sie blütenweiß da, weil sie eine verfassungsrechtlich abgesegnete Armenverwaltung auf seichtesten Niveau installiert haben. Dann hilft auch kein Jammern mehr, denn dann deutet man nach Karlsruhe und erklärt, man habe alle Auflagen erfüllt, die Armut sei nun abgeschafft und die Regelsätze, die nur unwesentlich modifiziert wurden, seien ab jetzt mit der Menschenwürde vereinbar. Dann mag es weiterhin an allem mangeln - nur an der Würde nicht. Und wer Würde besitzt, der ist wahrlich reich. Würdevolle Armut ist ein unvorstellbarer Luxus! Und genau dieser Luxus droht - nicht höhere Regelsätze.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen