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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 23. Februar 2010



Heikle Nebeneinkünfte

Westerwelle kassierte Honorar von Liechtensteiner Bank



Guido Westerwelle hat die Nebeneinkünfte ordnungsgemäß deklariert: 35 Vorträge für Firmen und Verbände, juristisch alles einwandfrei. Politisch brisant sind solche Jobs aber doch - wenn es sich beim Auftraggeber um eine Liechtensteiner Bank handelt, bei der deutsches Schwarzgeld versteckt wurde.
Berlin/Zürich - Nach dem Wirbel um die Millionen-Spende des Mövenpick-Milliardärs August Baron von Finck könnte FDP-Chef Guido Westerwelle nun wegen eines bezahlten Auftritts für eine Liechtensteiner Bank in Erklärungsnöte geraten. Am 11. April 2007 hatte Westerwelle, damals noch Oppositionsführer der FDP, auf Einladung der LGT Bank Schweiz AG in Zürich einen Vortrag gehalten, den er sich mit mehr als 7000 Euro honorieren ließ.

Mehr erfahren:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,679617,00.html

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