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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 17. Februar 2010

Die Masken sind längst verrutscht...

...und die wahren Gesichter mit ihren ungeheuchelten Absichten schauen hervor. Aber, das stört keinen, die Zumutungen werden mehr und mehr.

Und, fast alle, die nicht selber betroffen sind, sollen dafür sein - unterstützen das von Selbst- und Fremdernedrigung strotzende Vorgehende, das sich in unserem Land soziale Politik nennt. Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst, - aber, lieben wir uns überhaupt? Verschwenden wir einen Gedanken daran, wie wir mit uns selber umgehen, - mit uns imgehen lassen,- und warum wir das tun? Solange wie das nicht der Fall ist, kann ein Mensch zu echter Nächstenliebe auch nicht fähig sein.

Das gehört sich angeblich so, für den rechtschaffenen Menschen, er hat es sich verdient, dass es ihm besser geht, daran wird nicht gerüttelt, egal wie fortschrittlich wir uns sonst geben. Mitleid war schon immer eine wohlfeile Angelegenheit, billig und leichtfertig, aber wahres Mitgefühl ist eine Rarität. Was wir anderen zumuten, die es nicht so toll getroffen haben, ist nicht so wichtig, dass wir daran grosse Gedanken verschwenden. Was wir uns allen zumuten, ist eben Pflicht, auch wenn es unmenschliche Menschenschinderei ist.

Es kommt auf jeden Einzelnen zu, der durch die Maschen der Existenzen fällt - tiefer saust - eine Entlassung, eine Krankheit, es reicht aus.

Wer nicht darüber nachdenken will, kann ja schon einmal die erforderliche Demutshaltung einüben:



Der Kopf darf nicht zu sehen sein, denn selber denken - aufmucken gar - ist nicht opportun, also weg damit. Entweder sklavisch schuften für nichts, oder auf den Knien liegen, Hauptsache kopflos, dankbar, pflegeleicht, und gut zu beherrschen...


http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14801

1 Kommentar:

  1. Hallo Inge!

    Du hast den Nagel mal wieder voll auf den Kopf getroffen. Mitleid und Nächstenliebe den Mitmenschen gegenüber, was ist das?
    Sind wir wirklich schon so abgestumpft, das wir das Elend schon nicht mehr sehen. Dann wird es aberZeit das wir uns neu besinnen.

    LG, Tueffler123

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