Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 13. Februar 2010

Der schreckliche Alte im Rollstuhl und Hartz IV



Die grösste Befürchtung der Regierenden - diese Katze liessen Finnzminister Schäuble und der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende im Bundestag, Michael Fuchs aus dem Sack: "Es kann nicht sein, dass die 'Hartz IV'-Bezüge eine Höhe erreichen, dass sich eine Beschäftigung im Niedriglohnbereich nicht mehr lohnt".

Das Arbeitslager Deutschland, dieses Super-Niedriglohnland, muss weiter existieren können, zum Wohle der Reichen, für die Konkurrenz mit den Billigländern. Welche Arbeit das jeweils für die sein soll, die keinen Job mehr bekommen, egal ob 1.-- Euro, oder anders, kann Schäuble aber auch nicht erklären. Damit alles so bleibt, muss die Überzeugung, dass alle nur Faulenzer sind, in die Schädel gehämmert werden - unabhängig davon, wie viel ausgelagert wird, wie viele Menschen noch entlassen und eingespart werden,- wie viele Firmen noch bankrott gehen und Arbeitsplätze vernichtet werden.

Das ist alles egal, und interressiert weder Schäuble, noch andere Politiker. Jeder, der den Mund aufmacht, beschwört eine Welt der Arbeit, die es so gar nicht mehr gibt. Es gibt noch nicht einmal für alle die Welt der Billigarbeit. Völlig abgehoben davon reden sie aber alle davon.

Und - Schäuble ist der Meinung, dass es das Verfassungsgericht auch so gemeint hat. Darum wird nichts erhöht, sondern nur zurecht gedeichselt.

Deshalb und wegen der in den Betrachtungen so tollen Zwangswirkung, darf Hartz IV die Aufnahme von Arbeit nicht ausschliessen. Schon gar nicht jene mit den Hungerlöhnen.

Den Artikel dazu gibt es hier:


http://www.tagesschau.de/inland/hartzbezuege100.html

2 Kommentare:

  1. hängt sie endlich auf diese Drecksbonzen und Hochverräterdes Volkes an die Neue Weltordnung

    AntwortenLöschen
  2. ... nein nicht aufhängen!
    Die sollen Schnee schippen, die Fässer aus der Asse holen und die FastFood Verpackungen vom Straßenrand auflesen!
    Die sollen in die Landwirtschaft- Kühe per Hand melken und Unkraut jäten.
    Die sollen auf dem Bau schuften bis 67 und Hilfspflegekräfte in Altenheimen werden- und die sollen in Afghanistan zivielen Wiederaufbau leisten!

    AntwortenLöschen