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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 12. Februar 2010

Es gibt nichts, das es nicht gibt...

also, gibt es auch ungläubige Pfarrer. Die hielten meistens den Mund, und nur einige gewitzte Gläubige merkten manchmal etwas.

Das Neueste ist aber nun, dass es einen ungläubigen Pfarrer mit Billigung der Kirche gibt - in den Niederlanden:


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Politik

Reformierte Kirche

Der gottlose Pfarrer

Von Helmut Hetzel

Den Haag. Es ist wie fluchen in der Kirche, nur schlimmer. Ein Pfarrer, der in der Sonntagspredigt von der Kanzel herab verkündet: Gott gibt es nicht. Das tut der reformierte niederländische Pfarrer Klaas Hendrikse nun schon eine ganze Zeit lang. Mehr noch: Er hat sogar ein Buch geschrieben, um seine ketzerischen Ansichten zu untermauern. Titel: "Glauben an einen Gott, den es nicht gibt".

Viele Mitglieder in seiner Gemeinde im pittoresken seeländischen Hafenstädtchen Zierikzee waren über die Predigten ihres Pfarrers dermaßen empört, dass sie forderten, der Geistliche müsse aus der Kirche ausgeschlossen und des Amtes enthoben werden.

Die regionale Kirchenleitung der südwestlichen niederländischen Provinz Zeeland nahm sich daher den Fall vor. Wochenlang debattierten die Kirchenoberen, die zur Protestantischen Kirche der Niederlande (PKN) gehören, den Fall Hendrikse. Nun kamen sie mit einem Urteil. Es ist genauso überraschend und paradox wie die Ansicht des Pfarrers, der nicht an Gott glaubt. Es lautet nämlich: Pfarrer Hendrikse darf Pfarrer bleiben. Er darf auch weiterhin von der Kanzel verkünden, dass es keinen Gott gibt. Er wird nicht aus der protestantischen Kirche ausgeschlossen.

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http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2287722_Der-gottlose-Pfarrer.html

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