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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 16. Februar 2010

Wir alle sind Versuchskaninchen - der eine mehr, der andere weniger...

...und manche direkt:



Frankreich missbrauchte Soldaten bei Atomtests

Paris (dpa) - Menschen als «Versuchskaninchen»: Frankreich hat bei seinen frühen Atomtests Soldaten vorsätzlich radioaktiver Strahlung ausgesetzt, um die Reaktion von Truppen in einem Atomkrieg zu untersuchen.
Das geht aus einem geheimen Bericht hervor, aus dem die Zeitung «Le Parisien» am Dienstag zitiert. Viele der Soldaten erkrankten später an Krebs und anderen Verstrahlungsfolgen. Fünfzig Jahre nach den ersten Atomtests in der algerischen Sahara will Frankreich in diesem Jahr erstmals Opfer entschädigen.
Der Geheimbericht behandelt den «Gerboise verte» genannten oberirdischen Atomversuch in Algerien am 25. April 1961. Darin heißt es, die Versuche sollten «die physiologischen und psychologischen Wirkungen der Atomwaffe auf den Menschen erkunden, um die nötigen Elemente für die physische Vorbereitung und moralische Ausbildung des modernen Kämpfers zu erhalten». Einige Soldaten wurden dafür nach der Explosion bis auf 275 Meter an das Explosionszentrum herangeführt.

Unbedingt weiterlesen:

http://newsticker.welt.de/?module=dpa&id=23895518

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