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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 9. Februar 2010

Hartz IV ist verfassungswidrig...

...und dies gilt es festzuhalten - trotz aller auftauchenden Flachredner und Zurechtretouchierer.

Ein Artikel von Radio Utopie dazu:

 http://www.radio-utopie.de/2010/02/09/aktuelle-stunde-des-parlaments-zu-urteil-des-verfassungsgerichtes/


Aktuelle Stunde des Parlaments zu Urteil des Verfassungsgerichtes

Von Daniel Neun | 9.Februar 2010

Berliner Anwaltsverein berät am Freitag kostenlos Hartz IV-Empfänger und rät zur Überprüfung der Bezüge.

Wie der Nachrichtensender “Phönix” meldet, versammeln sich heute ab 17 Uhr die “Parteien” im Berliner Bundestag zu einer Aktuellen Stunde, um voller (berechtigter) Angst vor der Zukunft das Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes debattieren.




Heute hatte das oberste Gremium der Republik die im Jahre 2004 von allen damals im Parlament vertretenen “Parteien” beschlossenen Hartz-Gesetze für verfassungswidrig erklärt.

Darüber hinaus hatte das Bundesverfassungsgericht gegen Parlament, Regierung und Ämter angeordnet, in bestimmten Fällen Bedürftigen eine sofortige Hilfe zur “Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs” zukommen zu lassen. (1)

Es bleibt abzuwarten, mit welcher genauen Art von Heuchelei und Dorftheater sich die Soziopathen der “politischen Klasse” – also der Kaste der etablierten “Parteien” – heute wieder für völlig unbeteiligt an ihrem eigenen, jahrelangen, brutal und rücksichtlos betriebenem Verfassungsbruch erklären werden.

Die Aktuelle Stunde wurde beantragt durch die Linksfraktion. Doch gibt dieser kleine Verwaltungsaufwand Millionen von Menschen – welche auch diese “Partei” einen Dreck gekümmert haben – nicht die vergangenen Jahre ihres Lebens wieder.

Der Berliner Anwaltsverein berät am Freitag, dem 12.Februar in einer anberaumten ausserordentlichen Sprechstunde zwischen 10:00 und 14:00 Uhr im Haus des Deutschen Anwaltvereins, Littenstraße 11 in Berlin-Mitte, kostenlos Bezugsempfänger von Hartz IV.
„Betroffene sollten ihre Anträge jetzt überprüfen lassen“, rät der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins (BAV), Ulrich Schellenberg. „Der Anwalt ist der einzige unabhängige und neutrale Berater, der außerdem zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.“
Wie der Berliner Anwaltsverein weiter vermeldet, können die Betroffenen ihre Unterlagen mitbringen, individuellen Probleme schildern und erhalten eine unabhängige Beratung durch Rechtsanwälte. (2)
Die Aktuelle Stunde des Bundestages wird ab 17 Uhr auf Phönix live übertragen.
Artikel zum Thema:
09.02.2010 Karlsruhe ordnet sofortige Hilferegelung für Bedürftige an
08.02.2010 “Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum”: CDU, SPD und Grüne (ver)fassungslos
17.02.2009 Grundgesetzänderung für Hartz-SPD gescheitert: Sozens landen im Müllcenter der Geschichte
27.01.2009 Hartz IV-Sätze: asozialer Bundestag und Regierung wollen Verfassung einfach weiter brechen

Quellen:
(1) http://www.radio-utopie.de/2010/02/09/karlsruhe-ordnet-sofortige-hilferegelung-fur-bedurftige-an/
(2) http://www.berliner-anwaltsverein.de/wordpress/?p=770

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