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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

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Samstag, 13. Februar 2010

Weg mit der Verantwortung, und sich reinwaschen wollen...

 

http://www.fixmbr.de/die-verfassungsrechtliche-absage-an-das-liberale-buergergeld-und-ein-bedingungsloses-grundeinkommen/


Die verfassungsrechtliche Absage an das liberale Bürgergeld und ein bedingungsloses Grundeinkommen

Chris


Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes birgt jede Menge Zündstoff. Es ist schon schlimm genug, dass die Jahrhundertreform der SPD gegen das Grundgesetz Artikel 1 (1), die Menschenwürde, und gegen das Grundgesetz Artikel 20 (1), dem Sozialstaatsgebot, verstößt. Frank-Walter Steinmeier, als Architekt der Agenda 2010, hätte heute sofort von allen Ämtern zurücktreten müssen – doch er sprach verniedlichend davon, dass der Urteilsspruch in Karlsruhe eine Aufgabe an den Gesetzgeber sei. So kann man es natürlich auch ausdrücken, wenn das höchste Gericht das eigene politische Erbe als verfassungswidrig einstuft.

Renate Künast blies ins selbe Horn und sprach davon, dass Karlsruhe der Kanzlerin etwas ins Aufgabenheft geschrieben habe. Hier wird jegliche Verantwortung beiseite geschoben, als wenn man sich darüber freut, dass Schwarz-Gelb nun die sozialen Trümmer beiseite räumen muss, die man selbst mit zu verantworten hat. Auch wenn Union und FDP ebenso maßgeblich an der Agenda 2010 beteiligt waren, zeigt das Verhalten von SPD und Grüne, dass man diesen beiden Parteien nicht mehr vertrauen kann. Man kann es fast schon einen Skandal nennen, dass die SPD nun mehr Unterstützung für Kinder und Jugendliche fordert, die Grünen von einer Ohrfeige für die Bundesregierung sprechen.
Die Regierungskoalition aus SPD und Grüne hat zusammen mit einer Unions-geführten Bundesratsmehrheit die Agenda 2010 verabschiedet – in erster Linie hat Karlsruhe heute Schwarz-Gelb keine Hausaufgaben mit auf den Weg gegeben, sondern das Wirken von Rot-Grün als unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip erklärt. Frank-Walter Steinmeier war zum Zeitpunkt der Agenda-Verabschiedung Kanzleramtsminister, Renate Künast Verbraucherschutzministerin. Anstelle sich bei allen Menschen – insbesondere den Betroffenen – zu entschuldigen, folgten Angriffe auf die aktuelle Bundesregierung. Als sei nichts gewesen – man glaubt es kaum.
Die Kommentatoren des heutigen Urteils sind sich uneins, ob nun auch zwangsläufig die Hartz-IV-Regelsätze steigen werden – zumindest bei den Leistungen für die Kinder scheint dies unumgänglich. Eines zumindest haben die Karlsruher Richter den Politikern mit auf den Weg gegeben: Es muss transparent und nachvollziehbar gerechnet werden. Dass zudem geurteilt wurde, dass bis Ende diesen Jahres Hartz IV überarbeitet werden muss, zeigt wie stark die bisherigen Berechnungen von Hartz IV gegen unser Grundgesetz verstoßen. im Normalfall wird der Politik mehr Zeit gegeben – man kennt selbst die Langsamkeit von Amtsstuben zu genüge. Allein dieses kleine Detail beweist die Brisanz der heutigen Entscheidung.
Die Folgen sind noch unabsehbar – denn nicht nur die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip ist in unserem Grundgesetz verankert. Das so genannte Lohnabstandsgebot ist im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Der in den letzten Tagen von den Medien oft zitierte Satz, wer arbeitet, soll mehr Geld zum Leben haben, als der, der zuhause sitzt, wird im §28 Abs. 4 SGB XII geregelt. Sollten gerade Familien mit Kindern nun mit höheren Hartz-IV-Regelsätzen rechnen können, dürften die nächsten Klagen von Geringverdienern nicht lange auf sich warten lassen. Es dürfte in der Folge eine Ironie der Geschichte sein, dass eine Schwarz-Gelbe Bundesregierung dazu gezwungen wird, einen flächendeckenden Mindestlohn von sichtlich über 7,50 Euro, wie er oft kolportiert wird, einführen muss.
Doch nicht nur das. Gerade die FDP war heute neben der Linken ganz laut am Jubeln – und brachte wieder die alte Forderung nach einem Bürgergeld auf das politische Parkett. Da das Bürgergeld jedoch ein Pauschalbetrag wäre, hat Karlsruhe auch diesem Wunschdenken einen Riegel vorgeschoben. In der Pressemitteilung des BVerfG heißt es: Die Gewährung einer Regelleistung als Festbetrag ist grundsätzlich zulässig. Wenn das Statistikmodell entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben angewandt und der Pauschalbetrag insbesondere so bestimmt worden ist, dass ein Ausgleich zwischen verschiedenen Bedarfspositionen möglich ist, kann der Hilfebedürftige in der Regel sein individuelles Verbrauchsverhalten so gestalten, dass er mit dem Festbetrag auskommt; vor allem hat er bei besonderem Bedarf zuerst auf das Ansparpotential zurückzugreifen, das in der Regelleistung enthalten ist.
Gerade bei der FDP kann man nicht davon ausgehen, dass ein Bürgergeld mit einem sorgenfreien Leben gleichzusetzen ist. Alleine die unterschiedlichen Mieten, man vergleiche eine Großstadt wie Hamburg und ein kleines Dorf auf dem Land, wäre nach dem heutigen Richterspruch und einem pauschalisierten Bürgergeld, wie es die FDP fordert, unvereinbar. Härtefälle, wie es das Gericht heute angesprochen hat, finden in einem Bürgergeld ebenso nicht statt. Gerade in diesem Punkt ist es Hilfebedürftigen ab sofort möglich, Gelder zu beantragen, sollte das Geld zu Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich sein. Der heutige Richterspruch bedeutet nicht nur eine Absage an die bisherige Hartz-IV-Praxis, sondern auch an jegliche Gedankenspiele über ein Bürgergeld oder ein bedingungsloses Grundeinkommen. Unsere Gesellschaft besteht aus Individuen mit unterschiedlichen Bedürfnissen – pauschalisierte Zahlen ohne individuelle Verbrauchsinteressen zu beachten, von Härtefällen ganz zu schweigen, sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

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