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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 26. Januar 2010

EU, die Luxuseinrichtung

Also, für was ist die EU sonst noch gut, ausser, dass man zwischen den Ländern keinen Pass mehr braucht?

Zum Beispiel hierfür:


Winterausflug

EU-Bürger bezahlen Skiferien der Beamtenkinder

(210)
Von Christoph B. Schiltz 22. Januar 2010, 07:22 Uhr
Die EU-Parlamentsbeamten dürfen sich in diesen Tagen nicht nur über eine Gehaltserhöhung von 3,7 Prozent freuen. Weitere Extraleistungen sollen die Arbeitsfreude der Beschäftigten beflügeln. Im Februar etwa fahren 80 Kinder von Parlamentsbeamten nach Norditalien. Hauptsponsor der Skiferien ist der Steuerzahler.

Wenn Sie das auch gerne so hätten für Ihren Nachwuchs: Schicken Sie Ihre Frau, Ihren Opa - nach Europa...

Weiter lesen?

http://www.welt.de/politik/ausland/article5934320/EU-Buerger-bezahlen-Skiferien-der-Beamtenkinder.html
 
 

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