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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 26. Januar 2010

Germany goes China-System




http://www.gulli.com/news/zensur-im-namen-des-jugendschutzes-2010-01-25


Zensur im Namen des Jugendschutzes

Simon_Columbus am Montag, 25.01.2010 22:57 Uhr


Sendezeitbegrenzungen für das Internet, Zensur ausländischer Webseiten, Haftung für Kommentare in Blogs: Der aktuelle Entwurf des überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages hat es in sich. Der AK Zensur kritisiert das Papier deswegen massiv.



Der Arbeitskreis hat eine Stellungnahme zu dem Entwurf verfasst. Darin heißt es, das Papier widerspreche "in zentralen Punkten Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 5 des Grundgesetzes." Ein bürgerrechtliches Pulverfass also.
Unter anderem sieht eine Änderung vor, dass in Zukunft Internetzugangsanbieter und Webhoster für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich sein sollen. Für die Unternehmen bedeutet das ein hohes wirtschaftliches Risiko, denn sie müssen so gegen jugendgefährdende Inhalte anderer vorgehen. Voreilige Zensur scheint dadurch vorprogrammiert.
Das gleiche gilt für die zusätzlichen Pflichten, die den Betreibern von Webseiten auferlegt werden sollen. Wenn auf ihrer Plattform andere Nutzer Inhalte erstellen können, müssen sie nachweisen, dass sie zeitnah solche Beiträge entfernen, "die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen".
Der AK Zensur befürchtet, dass durch eine solche Verpflichtung "derartige Angebote in Deutschland nicht oder nur noch extrem eingeschränkt verfügbar wären. Denn Anbieter würden gänzlich unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt." Keine Angst, die Gulli-Server stehen in Österreich, ist man da versucht zu sagen.
Aber auch das soll keinen Schutz darstellen. Der Entwurf sieht eine Verpflichtung für ISPs vor, ausländische Webseiten zu sperren, die sich nicht an in Deutschland geltende Jugendschutzbestimmungen halten. "Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat", warnt der AK Zensur.
Zudem sollen alle Inhalte in Anlehnung an die FSK der Filmwirtschaft in Kategorien eingeteilt werden. Je nach Einschätzung sollen sie ab 0 Jahren, ab 6 Jahren, ab 12 Jahren, ab 16 Jahren, ab 18 Jahren verfügbar sein. Um die Alterseinschätzung durchzusetzen, sind drei alternative Maßnahmen vorgesehen.
Der kontroverseste Vorschlag ist sicherlich, Inhalte nur noch zu bestimmten Uhrzeiten anzubieten. Das werde "der Natur eines internationalen Kommunikations- und Abruf-Mediums nicht gerecht", schreibt der AK Zensur. Er lehnt allerdings auch das "Labeling" von Inhalten nach Altersfreigabe ab. Damit wendet sich der Arbeitskreis gleichfalls gegen die Vorschläge, ein Altersverifikationsverfahren einzusetzen oder alle Inhalte mit einer entsprechenden Altersfreigabe zu kennzeichnen.
Letzterer Vorstoß erinnert an Pläne der chinesischen Internetaufsichtsbehörden, eine "White List" mit zugelassenen Webseiten zu erstellen. Nicht angemeldete Internetangebote, vor allem aus dem Ausland, würden so standardmäßig zensiert.
Der AK Zensur schreibt, die in dem Papier geschilderten Regeln dienten "[i]m Bereich der Pornographie [...] nicht dem Schutz von Jugendlichen, sondern [...] der Marktabschottung der inländischen Porno-Industrie vor ausländischer Konkurrenz."
In anderen Bereichen diene der Staatsvertrag "der Durchsetzung moralischer und sittlicher Vorstellungen unter dem Deckmantel des Jugendschutzes". Auch Erwachsenen werde es "deutlich erschwert", sich ein Bild über vermeintlich jugendgefährdende Inhalte zu machen.
Bei dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag handelt es sich um ein Abkommen zwischen den Bundesländern. Der nicht nur vom AK Zensur, sondern auch vom Provider 1&1 sowie dem Verband der Internetwirtschaft eco massiv kritisierte Entwurf "wurde am 15. Dezember von der Rundfunkkommission der Länder für die Anhörung 'vorgesehen'", wie der Arbeitskreis schreibt.


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