Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 16. Januar 2010

Oberst Klein hat gelogen



http://nachrichten.t-online.de/kundus-affaere-oberst-klein-gibt-gezielte-falschinformationen-zu/id_21388266/index


Oberst Klein gibt gezielte Falschinformationen zu

Erschienen am 16. Januar 2010
 
 
Der für den Angriff auf Tanklaster bei Kundus in Afghanistan verantwortliche Bundeswehroberst hat gezielt die Unwahrheit gesagt, um US-Piloten zu dem Bombenabwurf zu bewegen. Dies geht nach Informationen des Spiegel aus dem geheimen Nato-Bericht zu dem Vorfall hervor.

Bei dem Bombardement auf die von Taliban entführten Tanklaster am 4. September 2009 waren nach Regierungsangaben 99 Menschen umgekommen, darunter 30 Zivilisten. Andere Quellen schätzen die Zahl der Toten und der Zivilisten unter ihnen noch weit höher ein. Vor dem Angriff hatten die von Bundeswehroberst Klein angeforderten US-Piloten mehrfach Bedenken geäußert und nachgefragt, ob tatsächlich eine "akute Bedrohung" vorliege.

"Akute Bedrohung"

Daraufhin ließ der deutsche Oberst seinen Fliegerleitoffizier antworten: "Ja, diese Menschen stellen eine akute Bedrohung dar", die Aufständischen versuchten, das Benzin abzuzapfen, "danach werden sie sich neu formieren, und wir haben Erkenntnisse über laufende Operationen und darüber, dass sie vermutlich Camp Kundus angreifen werden".

Keine sicheren Erkenntnisse

In dem rund 500 Seiten starken Untersuchungsbericht, der bisher nur in Auszügen bekannt war und dem Spiegel vorliegt, korrigiert die NATO dagegen, dass es keine sicheren Erkenntnisse gegeben habe, "die auf einen geplanten Angriff der Taliban" gegen das deutsche Feldlager hinwiesen.

Gezielt Unwahrheit gesagt

Gegenüber den NATO-Ermittlern gab Klein zudem zu, dass er gezielt die Unwahrheit angegeben habe, um sich die amerikanische Luftunterstützung zu sichern. Dafür musste er den Eindruck erwecken, dass seine Soldaten Feindberührung hatten, also "troops in contact" waren, kurz: TIC. "Sein Problem sei gewesen, dass er gewusst hätte, dass es in Wirklichkeit keine TIC-Situation gab", heißt es in dem Protokoll von Kleins Befragung zusammenfassend. "Er war der Ansicht, dass er bei Meldung einer TIC-Situation die gewünschte Luftunterstützung bekommen werde."

Weiter lesen? Siehe Link oben, unter dem Bild.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen