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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 26. Januar 2010

Ach herrjeh... --- Oettinger und englisch als Arbeitssprache

Mir ist nicht bekannt, wo Herr Oetthinger seine Kenntnisse der englischen Sprache erworben hat. Irgendwo und irgendwann zwischen Grundschule und Gymnasium, zwischen Studuim und Weiterbildung, zwischen den beruflichen Gehversuchen und der politischen Karriere, muss da aber Einiges entfallen sein...

Mein Mann zum Beispiel ist lernbehindert, ein Legastheniker sozusagen. Aber jene Teile der entlischen Sprache im Alltag, die gebräuchlich sind, spricht er besser aus als manche die englisch gelernt haben und weiss auch was gemeint ist.

Ich selber habe vor langer Zeit mal Oxfort-Englisch gelernt, ist lange her. Vieles wurdee mangels Gebrauch wieder vergessen. Zum Einkaufen im Ausland reicht es aber noch immer. Allerdings gebe ich gleich zu, dass ich inzwischen nicht mehr so viel drauf habe, und dass meine Sprachversuche in englisch eben nur Versuche sind, eine Verständigung herzustellen.

Herr Oettinger, unser bisheriger Landesvater von Baden-Württemberg, ist von derlei selbstkritischer Betrchtung seiner Kenntnisse der englischen Sprache weit entfernt. Da er aber der Meinung ist, dass die englische Sprache für jeden Menschen in Deutschland zur Arbeitssprache werden sollte - jaja, auch jeder Arbeiter - werden wir wohl bald mühsam radebrechenden Menschen begegnen, die stammelnd versuchen, ihre Arbeit zu erklären.

So, wie hier:


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