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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 4. Januar 2010

Deutschland stützt und forciert das Barbarentum

Die neue Front
04.01.2010

SANAA/WASHINGTON/BERLIN
(Eigener Bericht) - Deutschland beteiligt sich an der von den USA forcierten Verschärfung des sogenannten Anti-Terror-Krieges im Jemen. Während Washington Spezialkräfte in das Land entsendet und Bombenangriffe der jemenitischen Streitkräfte dirigiert, bemüht sich Berlin um den Ausbau der Küstenwache und trainiert die Polizei. Die Zusammenarbeit mit den Repressionsapparaten des Jemen hat strategischen Charakter und wurde letztes Jahr intensiviert, als die Vereinigten Staaten damit begannen, ihre "Anti-Terror"-Maßnahmen im südlichsten Staat der Arabischen Halbinsel zu verstärken. Die Bundeswehr unterhält eine "Beratergruppe" bei den jemenitischen Streitkräften, die im Dezember mutmaßlich Massaker unter Zivilisten angerichtet haben. Die deutsche Kriegsmarine, die vor der Küste des Jemen operiert, ist ebenfalls von der Zuspitzung des "Anti-Terror-Krieges" betroffen: Milizen aus Somalia, die nur durch die kurzen Seewege über den Golf von Aden von der neuen Front getrennt sind, haben mittlerweile angekündigt, dort eingreifen zu wollen. Kooperationspartner Berlins in diesem Krieg ist die Regierung des Jemen - ein seit Jahrzehnten für Folter bekanntes Regime.
weiterlesen?

http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57704

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