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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 29. Januar 2010

Arbeitsagentur hat outgesourct - die Ermittlungen gegenüber Hartz IV Empfängern

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Fremdfirma ermittelte bei Hartz-IV-Empfängern

Von MANFRED FUNKEN, 29.01.10, 07:03h

Die ARGE Rhein-Erft hat von 2006 bis 2009 eine Fremdfirma mit dem sogenannten Bedarfsfeststellungsdienst beauftragt. Zumindest für die Jahre 2007 und 2008 hat jetzt der vom...

RHEIN-ERFT-KREIS. Die ARGE Rhein-Erft hat von 2006 bis 2009 eine Fremdfirma mit dem sogenannten Bedarfsfeststellungsdienst beauftragt. Zumindest für die Jahre 2007 und 2008 hat jetzt der vom Rechnungsprüfungsamt dem Fachausschuss vorgelegte Bericht diese Praxis aus vergaberechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen als bedenklich eingestuft. Der Kreistagsfraktionsvorsitzende der Linken, Hans Decruppe, sprich von „Datenschutzskandal“ und „Stasi-Methoden“.
 
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1264185818197.shtml
 
 

1 Kommentar:

  1. Hallo,

    schön dass es Blogsysteme wie WordPress gibt und Google. Diese Aktion sucht und braucht Unterstützer.

    Wir von attac Frechen haben schnell gehandelt und mit der folgenden Webseite

    http://www.Move-Your-Money.org

    diese registriert und zeigt derzeit auf unseren Artikel dieser Regionalgruppe Frechen im Rhein-Erft-Kreis an der Stadtgrenze zu Köln.

    Wir suchen Unterstützer in jeder Form, sei es dankenswerter Weise einem Kommentar oder mit tatkräftiger Unterstützung im Web, Flyer, Logo-Entwicklung etc. und natürlich im Weitersagen und Schreiben von Blogs.

    Wäre toll hier aus dem Netz Hilfe zu erhalten, um endlich das Kasino zu schließen.
    Wir sind die Tröpchen, die zum reißenden Fluß werden und ganze Felsen zum Einsturz bringen! Mach mit !

    Wir können mehr erreichen, als wir es von unseren Politikern immer wünschen und dies nur in Form von wählen oder Nicht-wählen.

    Gruss
    Andreas Zech

    attac Frechen
    http://www.attac-frechen.de

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