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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Montag, 18. Januar 2010

Sonderfall Hessen - Koch und die Macht

http://www.lumperladen.de/lumpereien/2010/01/18/ja-wo-leben-wir-denn/


Ja wo leben wir denn?

In einer funktionierenden Demokratie scheinbar nicht. Irgendwie ist wohl der Begriff “Bananenrepublik” treffender. Oder sollte man besser vom “Filzokratie” sprechen.
Zweifellos ist der Machterhalt Motiv genug, eine Wahlniederlage nicht für das letzte Wort zu halten. Hatte die hessische CDU darüber hinaus noch ganz andere Sorgen, die politische Macht und Kontrolle zu verlieren? Was wäre passiert, was hätte passieren können, wenn die CDU ihre Macht 2008 verloren hätte? Ein zweiter, für bundesrepublikanische Verhältnisse doch ungeheuerer Vorgang bringt Licht in diese düstere Vorahnung.
Bitte lest hier diesen Artikel.

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