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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 6. Mai 2010

Behinderte Kinder sind nicht verwertbar, also besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf

http://www.radio-utopie.de/2010/05/06/bundessozialgericht-verneint-soziale-fursorge-fur-behinderte-kinder-aus-hartz-iv-haushalten/


Bundessozialgericht verneint soziale Fürsorge für behinderte Kinder aus Hartz IV-Haushalten

Von Erwerbslosen Forum Deutschland | 6.Mai 2010
Bonn/Kassel – Als einen Schlag ins Gesicht von behinderten Kindern und deren Eltern im Hartz IV-Bezug bezeichnet das Erwerbslosen Forum Deutschland die heutige Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach diese Kinder keinen Behinderten-Mehrbedarf gelten machen können, da Hartz IV keine Fürsorge-, sondern ein Arbeitsmarktgesetz ist.
Kinder würden aber grundsätzlich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und hätten somit bei Behinderung keinen Anspruch auf Mehrbedarf. Erst wenn sie im erwerbsfähigen Alter sind, können sie unter Umständen einen Mehrbedarf von 17 Prozent geltend machen, so das Bundessozialgericht. Die Eltern eines heute 6järhigen Jungen aus Gelsenkirchen hatten geklagt und erhöhte Mehrkosten beim Transport ihres behinderten Sohnes geltend gemacht. Dieser kann auf Grund einer starken Entwicklungs- und Wachstumstörung nicht laufen. (Az: B 14 AS 3/09 R)
Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:
“Das Bundessozialgericht folgt in seinem Urteil ganz der neoliberalen Verwertungslogik der Agendapolitik und dessen Hartz IV-Gesetzen. Selbst behinderte Kinder müssen für die Erwerbslosigkeit ihrer Eltern büßen, indem das Bundessozialgericht die soziale Fürsorgekomponente bei Hartz IV verneint und den betroffenen Kindern nichts gewährt. Erneut zeigt die Fratze von Hartz IV. Hartz IV dient ausschließlich der Verwertung der Ware Arbeitskraft auf niedrigstem Niveau und die Armut der Kinder soll den Druck auf Menschen erhöhen, Jobs zu jeder Bedingung und jeden Preis anzunehmen. Gegenüber behinderten Kindern kann unsere Rechtsprechung kaum eine größere Verachtung aussprechen. An welche Form der Gerechtigkeit sollen denn Kinder später mal glauben?“
6.Mai 2010
Kontakt: 0160/99278357 (Martin Behrsing)

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