Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 15. Mai 2010

Und es geht Schlag auf Schlag: Mit der heissen Nadel gestrickt

http://www.cop2cop.de/2010/05/14/eilentwurf-der-regierungsfraktionen-zur-lebensarbeitszeiterhohung/


Eilentwurf der Regierungsfraktionen zur Lebensarbeitszeiterhöhung

14. Mai 2010 | Themenbereich: Aktuell, Hessen | Drucken
 
Dienstrechtsreform: „Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen” offenbar mit heißer Nadel gestrickt- vermeintliche Eilbedürftigkeit verhindert konstruktive Beteiligung der Gewerkschaften.



Kooperation der Berufsverbände der Polizei Hessen
Die geplante Anhebung der Lebensarbeitszeit bei der Polizei auf 62 Jahre ist nach fester Überzeugung der drei Berufsvertretungen bei der Polizei nicht akzeptabel. Die stetig zunehmenden gewaltsamen Übergriffe gegen die Polizei, die Arbeitsverdichtung, also die enorm gestiegenen Anforderungen an die Polizistinnen und Polizisten, die tagein und tagaus ihren Dienst für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes versehen, verbieten eine Anhebung der Altersgrenze.

Der Gesetzentwurf sieht im Einzelnen vor:
  • Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Vollzugsbeamte auf 62 Jahre, für Verwaltungsbeamte auf 67 Jahre, beginnend ab dem 1.1.2012; stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Jahrgänge 1952 bis 1964.
  • Beibehaltung der Altersgrenze von 60 Jahren, wenn mindestens 20 Jahre Wechselschichtdienst oder ähnlich belastende Dienste, z. B. SEK, MEK, Hubschrauberstaffel oder OPE mit regelmäßig wechselnder Arbeitszeit und regelmäßig wechselndem Einsatzorten geleistet wurde (Beschäftigungszeiten in den aufgeführten verschiedenen belastenden Bereichen sind zu addieren).
  • Möglichkeit, auch künftig auf Antrag mit 60 Jahren in den Ruhestand zu treten, allerdings unter Inkaufnahme von Versorgungsabschlägen.
  • Möglichkeit, auch die neue Altersgrenze um max. 2 Jahre hinauszuschieben (also bis zum 64. Lebensjahr).
  • Finanzieller Ausgleich für Mehrarbeitsstunden auf dem Lebensarbeitszeitkonto, wenn diese z. B. wegen Krankheit nicht mehr vor der Pensionierung abgebaut werden konnten.
Innenminister Bouffier hat immer wieder gesagt, dass die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden bei der Lebensarbeitszeit Berücksichtigung finden muss. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetz soll das offenbar nicht mehr gelten und das ist ein Hammer!
Die Stichtagsregelung (20 Jahre…) wird zu unvertretbaren Härten in Grenzfällen führen. Außerdem fehlt im Gesetz die Regelung, dass 40 Jahre Polizeidienst in jedem Fall dazu führen müssen, dass es bei der bisherigen Altersgrenze bleibt.
Wer das öffentliche Dienstrecht auf diese Weise reformieren will, der geht mit seinen Beschäftigten nicht ehrlich um.
Wir fordern die Regierungsfraktionen nachdrücklich auf, den eingebrachten Gesetzentwurf im Sinne der Polizeibeamtinnen- und beamten abzuändern!


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen