Eilentwurf der Regierungsfraktionen zur Lebensarbeitszeiterhöhung
14. Mai 2010 | Themenbereich: Aktuell, Hessen | Drucken Dienstrechtsreform: „Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen” offenbar mit heißer Nadel gestrickt- vermeintliche Eilbedürftigkeit verhindert konstruktive Beteiligung der Gewerkschaften.
Kooperation der Berufsverbände der Polizei Hessen
Die geplante Anhebung der Lebensarbeitszeit bei der Polizei auf 62 Jahre ist nach fester Überzeugung der drei Berufsvertretungen bei der Polizei nicht akzeptabel. Die stetig zunehmenden gewaltsamen Übergriffe gegen die Polizei, die Arbeitsverdichtung, also die enorm gestiegenen Anforderungen an die Polizistinnen und Polizisten, die tagein und tagaus ihren Dienst für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes versehen, verbieten eine Anhebung der Altersgrenze.
Der Gesetzentwurf sieht im Einzelnen vor:
Die Stichtagsregelung (20 Jahre…) wird zu unvertretbaren Härten in Grenzfällen führen. Außerdem fehlt im Gesetz die Regelung, dass 40 Jahre Polizeidienst in jedem Fall dazu führen müssen, dass es bei der bisherigen Altersgrenze bleibt.
Wer das öffentliche Dienstrecht auf diese Weise reformieren will, der geht mit seinen Beschäftigten nicht ehrlich um.
Wir fordern die Regierungsfraktionen nachdrücklich auf, den eingebrachten Gesetzentwurf im Sinne der Polizeibeamtinnen- und beamten abzuändern!
Kooperation der Berufsverbände der Polizei Hessen
Die geplante Anhebung der Lebensarbeitszeit bei der Polizei auf 62 Jahre ist nach fester Überzeugung der drei Berufsvertretungen bei der Polizei nicht akzeptabel. Die stetig zunehmenden gewaltsamen Übergriffe gegen die Polizei, die Arbeitsverdichtung, also die enorm gestiegenen Anforderungen an die Polizistinnen und Polizisten, die tagein und tagaus ihren Dienst für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes versehen, verbieten eine Anhebung der Altersgrenze.
Der Gesetzentwurf sieht im Einzelnen vor:
- Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Vollzugsbeamte auf 62 Jahre, für Verwaltungsbeamte auf 67 Jahre, beginnend ab dem 1.1.2012; stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Jahrgänge 1952 bis 1964.
- Beibehaltung der Altersgrenze von 60 Jahren, wenn mindestens 20 Jahre Wechselschichtdienst oder ähnlich belastende Dienste, z. B. SEK, MEK, Hubschrauberstaffel oder OPE mit regelmäßig wechselnder Arbeitszeit und regelmäßig wechselndem Einsatzorten geleistet wurde (Beschäftigungszeiten in den aufgeführten verschiedenen belastenden Bereichen sind zu addieren).
- Möglichkeit, auch künftig auf Antrag mit 60 Jahren in den Ruhestand zu treten, allerdings unter Inkaufnahme von Versorgungsabschlägen.
- Möglichkeit, auch die neue Altersgrenze um max. 2 Jahre hinauszuschieben (also bis zum 64. Lebensjahr).
- Finanzieller Ausgleich für Mehrarbeitsstunden auf dem Lebensarbeitszeitkonto, wenn diese z. B. wegen Krankheit nicht mehr vor der Pensionierung abgebaut werden konnten.
Die Stichtagsregelung (20 Jahre…) wird zu unvertretbaren Härten in Grenzfällen führen. Außerdem fehlt im Gesetz die Regelung, dass 40 Jahre Polizeidienst in jedem Fall dazu führen müssen, dass es bei der bisherigen Altersgrenze bleibt.
Wer das öffentliche Dienstrecht auf diese Weise reformieren will, der geht mit seinen Beschäftigten nicht ehrlich um.
Wir fordern die Regierungsfraktionen nachdrücklich auf, den eingebrachten Gesetzentwurf im Sinne der Polizeibeamtinnen- und beamten abzuändern!
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