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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 15. Mai 2010

Der Schattenkanzler





http://www.tagesspiegel.de/zeitung/tv-kanzler-ackermann/1838938.html

In Zeiten der Krise :

TV-Kanzler Ackermann



Wer ist mächtiger? Gewählte Politiker oder die Lenker der Finanzmärkte, die Regierungen weltweit gegeneinander ausspielen? Auf diese derzeit so häufig gestellte Frage gab es am Donnerstagabend eine Antwort im Talkshow-Format: ZDF-Moderatorin Maybrit Illner gab Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann einen Status, der bislang nur Kanzlerin Angela Merkel gebührte. Er war als „einziger Gast“ geladen und durfte so – schon zum zweiten Mal – unbehelligt von lästigen Kritikern seine Sicht der Dinge darlegen.
Das war ohne Frage eine prima Sache für Ackermann und seine PR-Abteilung, aber war es auch gut für die Zuschauer? Gewiss, die Moderatorin stellte so manche kritische Frage, etwa nach der Übervorteilung deutscher Kommunen, denen die Deutsche Bank Zins-Wetten verkaufte und damit Millionenverluste bescherte. Doch wer fragt, muss auch die Antworten hinterfragen können, und das ging gründlich daneben.


Mehr lesen:

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/tv-kanzler-ackermann/1838938.html
 
 

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