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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 20. Mai 2010

Neues von Cop 2 Cop

Neuer Leitfaden „Katastrophenmedizin”

20. Mai 2010 | Themenbereich: Bevölkerungsschutz | Drucken Die 5. völlig überarbeitete Auflage 2010 des Leitfadens „Katastrophenmedizin” der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern ist jetzt erhältlich. Der Leitfaden soll nach Aussage des Vorsitzenden der Schutzkommission, Prof. Dr. J. W. Weidringer, in der bewährten, jackentaschenfähigen Form Ärzte und weitere Einsatzkräfte sowie Interessierte unterstützen, in Katastrophenfällen „das ärztlich Notwendige zu tun oder zu veranlassen”. Die Schutzkommission hofft, dass auch die Neuauflage 2010 dazu beiträgt, das Leben und die Gesundheit möglichst vieler Menschen zu retten und zu sichern.

Mehr lesen:

http://www.cop2cop.de/2010/05/20/neuer-leitfaden-%E2%80%9Ekatastrophenmedizin/


Taser für den Streifendienst

20. Mai 2010 | Themenbereich: Deutsche Polizeigewerkschaft, Interessenvertretungen, Nordrhein Westfalen | Drucken Taser = Distanz-Elektro-Impuls-Gerät
Der Polizei fehlt generell ein geeignetes Distanzmittel, das die Lücke zwischen Schlagstock/ Pfefferspray und Schusswaffe schließt. Die Anzahl der Übergriffe auf Polizeibeamte hat sich in den letzten Jahren stets gesteigert, wobei die Aggressivität, Skrupellosigkeit und Härte beim polizeilichen Gegenüber stets gestiegen ist. Dazu gibt es hinreichend Berichte in den Medien.
Die Ursachen werden nun vielfältig erforscht. NRW hat einen Erfassungsbogen eingeführt, der die Einsätze dokumentiert bei denen es zu Widerstandshandlungen und Gewaltanwendungen gegen Polizeibeamte kommt. Dadurch können die Ursachen erkannt, erforscht und auch entsprechend reagiert werden. Vor allem aber verfügt man endlich über verlässliche Zahlen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG NRW setzt sich für die flächendeckende Ausstattung der Streifenwagen mit Tasern ein.

Mehr lesen:



http://www.cop2cop.de/2010/05/20/taser-fur-den-streifendienst/


Noch mehr erfahren:

http://www.cop2cop.de/

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