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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Samstag, 29. Mai 2010

(Satire) Bundeswehr - im Frühtau - Handelswege freimachen...



...könnte dann so aussehen, besonders auf dem Wege des Arbeitszwanges, der schon wieder diskutiert wird - allerdings reicht es bisher für nicht mehr, als über 30.000 neue Jobs auf dem angepeilten Weg.









Meryem sieht die Regelung des Verkehrs und der Handelswege als Aufgabe der Bundeswehr allerdings auch im Ausland als gegeben - und folgert:

http://meryemdeutschemuslima.wordpress.com/2010/05/29/bundeswehr-soll-im-ausland-den-verkehr-regeln/

 Verfasst von: meryemdeutschemuslima

Die Bundeswehr soll im Ausland den Verkehr regeln

Was soll die ganze Aufregung? Ein Bundespräsident kann doch kein Verfassungsfeind sein, oder? Herr Köhler hat doch nur gesagt:
„In meiner Einschätzung sind wir insgesamt auf dem Wege, in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, dass ein Land unserer Größe, mit dieser Außenhandelsabhängigkeit, auch wissen muss, dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren – zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch negativ auf unsere Chancen zurückschlagen, bei uns durch Handel Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern. Alles das soll diskutiert werden – und ich glaube wir sind auf einem nicht so schlechten Weg.“
Quelle: Bundespräsident Köhler auf dem Rückflug von Afghanistan nach Berlin gegenüber dem Deutschlandradio, 21.05.2010,
Da handelt es sich doch nur darum, den Verkehr zu regeln, freie Handelswege eben, oder? Das dürfte auch eins der Argumente zur Kolonialzeit gewesen sein – schließlich hatten die Kolonialmächte auch ihre Außenhandelsabhängigkeiten. Und weil sich die primitiven Völker doch ohne Aufsicht nur gegenseitig umbringen, müssen wir natürlich auf sie aufpassen. Und im Grundgesetz steht ja auch:
(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle
die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben
der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur
Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. (…)
Da steht jetzt nichts davon, dass das nur im Inland erfolgen darf, oder? Schließlich heißt es ja auch:
Art. 24 GG
(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche
Einrichtungen übertragen. (…)
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem
System kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die
Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine
friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen
den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
Das das „System kollektiver Sicherheit“ die NATO, sprich die USA ist – das haben wir ja lange verstanden und das wir natürlich unsere Hoheitsrechte an den allgegenwärtigen Weltenretter abgeben müssen. Nur komisch, dass die geretteten Völker meistens nicht so richtig zufrieden sind, vom Frieden ganz zu schweigen.
Spaß beiseite:
Art. 87a GG
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige
Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen
sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt
werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich
zulässt.
Auch wenn sich fast alle Parteien zu Kriegsparteien haben machen lassen (wieso wagen die SPD und die Grünen überhaupt aufzuschreien?) – wer kann im Freihalten von Handelswegen eine Landesverteidigung erkennen?
Ist es nicht so, dass es einfach Pech für uns wäre, wenn ein Land beschließt, dass es gerade mal nicht gewillt ist, unsere Güter durchzulassen, sei es auf dem Boden, zu Wasser oder in der Luft? Kann es nicht allenfalls sein, dass man in internationalen Gewässern für Sicherheit sorgt? Wenn ein Land von uns nichts kaufen will, wird es dann gezwungen? Wäre es nicht die Aufgabe, diplomatisch und mit der Überzeugungskraft unserer Waren für einen freien Handel zu sorgen? Irgendwie erinnert mich das an Ghandi und den indischen Salzmarsch. Ghandi hat übrigens gesagt, dass er von Imam Husain, a.s. gelernt hat, wie man als Unterdrückter siegen kann. Und im Monat Moharram wird des Martyriums der Helden von Kerbela in Indien gedacht, sogar mit einem nationalen Feiertag. Wir sollten uns daran erinnern, dass mit den Mitteln der Unterdrückung auf Dauer kein Sieg zu erringen ist.
Und nur mal nebenbei, weil wir gerade bei den Unterdrückern sind: wenn man den Verkehr schon regeln will, warum sorgen unsere Antipiraten nicht dafür, dass die Free Gaza-Flotte ungehindert von illegalen Eingriffen Israels die Küste von Gaza erreichen kann?
Wenn ich mich zunehmend von meinem Heimatland entfremdet fühle, dann liegt das nicht daran, dass ich zum Islam konvertiert bin. Sondern daran, dass sich die Regierenden noch viel mehr von den Grundlagen unseres Gemeinwesens entfernt haben.
Es ist kein Wunder, dass gerade die Finanznachrichten alles ganz normal finden. Die haben auch immer noch nicht verstanden, dass Afghanistan und 9/11 absolut nichts miteinander zu tun haben. Dafür verschweigen sie die strategische Bedeutung Afghanistans – na gut, das ist auch weniger deutsches Interesse, da helfen wir doch nur den Verbündeten aus.


Osnabrück (ots) – Vergessliche Opposition

Die Empörung über Horst Köhler wirkt aufgesetzt. Vor allem die SPD regt sich wider besseres Wissen über den Bundespräsidenten auf, der Wirtschaftsinteressen in Zusammenhang mit Auslandseinsätzen gestellt hat. Oder hat die heutige Oppositionspartei vergessen, dass sie 2006 Co-Autor des „Weißbuches zur Sicherheitspolitik Deutschlands“ war, in dem richtigerweise der freie Welthandel als nationales Interesse festgeschrieben wurde? Außerdem sollten sich die Köhler-Kritiker der SPD daran erinnern, dass sie selbst der Verlängerung des Anti-Piraten-Einsatzes vor Somalia zugestimmt haben. Und am Horn von Afrika geht es tatsächlich allein um den Schutz wichtiger Handelsrouten, der im Rahmen multinationaler Bündnisse sowie auf Grundlage des Völkerrechts erfolgt.
Unglücklich an Köhlers Beitrag ist allein, dass der Eindruck entstehen konnte, der Afghanistan-Einsatz habe primär etwas mit Wirtschaftsinteressen zu tun. Am Hindukusch riskieren aber keine „Bundeswehr-Soldaten Gesundheit und Leben für die Exportinteressen riesiger Konzerne“, wie die Linkspartei poltert. Afghanistan ist schließlich ein Armenhaus. Dort lässt sich in der Regel kein großes Geld verdienen, nur verlieren. Es gilt, einen weiteren 11. September 2001 und den Zusammenbruch einer Krisenregion zu verhindern. Deshalb gibt der Westen für diesen Krieg Milliarden aus.

Immerhin, es gibt auch noch mal Kritik am Staatsoberhaupt:
Ein imperialer Zungenschlag
Verfassungsrechtler Ulrich Preuß nannte die Aussagen politisch „höchst irritierend“. Preuß, der an der Berliner Hertie School of Governance lehrt, betonte: „Das ist eine durch das Grundgesetz schwerlich gedeckte Erweiterung der zulässigen Gründe für einen Bundeswehreinsatz um wirtschaftliche Interessen.“ Er fügte hinzu: „Da ist ein imperialer Zungenschlag erkennbar.“  Quelle
Das ist aber höchst vorsichtig ausgedrückt.

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