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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 28. Mai 2010

Wieviel Öl sprudelt wirklich ins Meer?

Operation „Top Kill“

Ölleck weiter offen

Auch fast 24 Stunden nach Beginn der Operation „Top Kill“ steht noch nicht fest, ob die Abdichtung des Öllecks im Golf von Mexiko erfolgreich war. Bei dem als „Top Kill“ bezeichneten Verfahren wird Schlamm mit Zement unter hohem Druck in die undichte Stelle in 1 500 Metern Tiefe gepumpt.
 
Banges Warten am Golf von Mexiko: Hat BP das Ölleck am Boden endlich verschließen können, oder geht die Ölpest ungebremst weiter? Auch fast 24 Stunden nach Beginn der Operation „Top Kill“ stand am späten Donnerstagnachmittag (MESZ) noch nicht fest, ob die Abdichtung des Lecks mit Schlamm und Zement ein Erfolg war...
...Derweil wird klar, dass die Ölpest im Golf von Mexiko noch weit schlimmer ist als befürchtet...

...Umgerechnet auf den Tag bedeuten die neuen Schätzung, dass zwischen 1,9 bis 3 Millionen oder sogar 3,8 Millionen Liter Öl binnen 24 Stunden aus dem Leck ins Meer fließen. Der Ölkonzern BP und die US-Küstenwacht sprachen bislang von rund 800.000 Litern.

Mehr erfahren:

http://www.focus.de/panorama/vermischtes/operation-top-kill-oelleck-weiter-offen_aid_513004.html

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