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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

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Mittwoch, 26. Mai 2010

Notruf in letzter MInute









http://www.radio-utopie.de/2010/05/26/das-vergessene-verfahren-eines-angeblichen-steinwerfers/#more-19583


Das vergessene Verfahren eines angeblichen Steinwerfers

Von Redaktion | 26.Mai 2010
Heute Abend erreichte unsere Redaktion eine Bitte um Veröffentlichung des folgenden Textes. Es geht um die schon morgen um 9.00 Uhr beginnende Verhandlung um die Vorgänge auf der 1.Mai Demonstration im vergangenen Jahr.
Am Donnerstag, dem 27.05.2010 beginnt um 9 Uhr im Raum B228 des Amtsgerichts Tiergarten der 1. Verhandlungstag des wohl letzten 1. Mai-Verfahrens 2009. Auch eine angemessene anwaltliche Vertretung hat der Angeklagte nicht, so dass bei diesem Verfahren Augenzeugen besonders wichtig sind um eine neue Dimension an Willkür zu verhindern.Wie kam es dazu?
Eine Kette an mal mehr, mal weniger skandalbehafteten Entwicklungen führte zu dieser meiner Situation. Nachdem mein 1. Anwalt das Verfahren aus unerfindlichen Gründen in die Länge zog und ein Urlaub seinerseits oder der Richterin als Grund für eine Terminverschiebung galt und dieser sich eben weigerte auch nur einen Blick auf meine soziale Situation zu werfen – welche ja auch vor Gericht ggf. formuliert werden sollte – entschied ich mich eben diesen Anwalt abzulehnen.
Es war Januar 2010 und ein Verhandlungstermin für Anfang Februar angesetzt. Die Kanzlei reagierte zunächst nicht, erst 3 Wochen später. Das Gericht reagierte ebenfalls nicht, auch nicht auf Schriftstücke und Faxe in denen gefordert wurde den Termin zu verschieben, da es Zeit benötigt einen Anwalt zu finden und dieser natürlich erst einmal Akteineinsicht benötigt, was bis zu 2 Wochen dauert.
Brisant und mehr zu meinem Nachteil schien die Tatsache, dass jener Anwalt auch für die Rote Hilfe tätig ist – Schreiben an diese blieben unbeantwortet. Auch persönliche Nachfragen, wie denn genau die Struktur der Roten Hilfe aussieht, ob es ein Gremium gibt, dass sich regelmäßig damit beschäftigt welcher Anwalt für die Rote Hilfe arbeitet und wie deren Arbeit auch mal überprüft wird, blieb unbeantwortet. Oder ich möchte dies hier einfach nicht erwähnen.
Nachdem das Gericht vor dem Verhandlungstermin Anfang Februar nicht reagierte und im Schreiben des Ex-Anwaltes verlautbart wurde, das der Termin verschoben wird ging ich ebenfalls davon aus und erschien zu diesem Termin nicht.
Einen Tag nach dem Termin erhielt ich ein Schreiben von einer RA Silberman. Diese erklärte mir, sie sei meine vom Staat bestellte Pflichtverteidigerin und ich hätte zum besagten Termin erscheinen müssen. Es werde nun ein neuer Termin angesetzt. Später erfuhr ich, das die “Pflichtverteidigerin”, welche nun wirklich mit der zuständigen Richterin befreundet sein muss von Strafprozessen mehr als keine Ahnung hat und Fachanwältin für Familienrecht ist. Das ist kein Scherz.
Weniger Scherzhaft war mir ebenfalls zumute, als es Ende April bei einer normalen Rückmeldung hieß ich hätte einen offenen Haftbefehl. Ich sah mich in der JVA Moabit wieder. Teilanstalt 1 der Straferstation, da das Gefängnis “voll” war. Verurteillte wegen Körperverletzung, Drogendealer, Schwerverbrecher, die sich nicht aus ihren Zellen trauten und Obdachlose Schwarzfahrer hielten sich die Waage. Mittendrin meine Person, mehr als paralysiert, per Arztverfügung in eine Doppelzelle gesteckt. Dort zog dann mit mir T. ein: 1.80, Bauarbeiterfigur, “HASS” auf der einen Hand tätowiert, auf der anderen “REPS”. So ein 90er Jahre-Rechter der etwas in die Jahre gekommen war und 20 mal jeden Tag beteuerte schon lange nicht mehr in der Szene zu sein. Das waren eh nur Biker und andere Sprüche.
“Du kannst doch so schön zeichnen. Mach doch mal nen Tribal für den Brief an mein Frauchen” Es blieb die Hölle. An diesem Tag gab es Mittags syntetischen Kartoffelbrei mit Senfsoße und Eiern, Abends Brot mit Eiern. Der Gefängnisbetrieb funktionierte nicht mehr richtig. In Mobait traf ich dann – das 1. mal – auf diese “Pflichtverteidigerin” welche sagte, wir müssen erst warten bis die Richterin aus dem Urlaub wieder da sei.
So wurden es also 15 Tage bis die Haftverschonung wieder eingesetzt wurde, obwohl es zu diesem Erörterungstermin keine neuen Erkenntnisse gab. Es ging hier natürlich nicht um die Hauptsache – schweren Landfriedensbruch.
In Erinnerung geblieben sei auch folgende Aussage der Richterin. “Nochmal lass ich so eine Ausrede aber nicht gelten” – bezogen auf meine Argumentation, dass auch mein Ex-Anwalt etwas von einer Terminverschiebung geschrieben habe. Weiter hieß es bezogen auf einen erneuten Anwaltswechsel:
“Nochmal mach ich das aber nicht mit, was da gelaufen ist weiß ich nicht. Das sie überhaupt ein Anwalt haben, ist schließlich nur von unseren Gnaden – das ist sozusagen eine Servicedienstleistung des Staates.”
Bei diesem Satz könnte man jetzt mit dem Kinn den Fußboden zerkratzen, oder ganz nüchtern feststellen, das man ein anderes Verständnis von Rechtsstaatlichkeit hat, sofern man davon überhaupt noch was hält.Es zeigt aber deutliche Tendenzen dahin wie Juristen so denken. Einfach Wahnsinn.
Was aber im Knast komischerweise funktioniert ist das Abmelden vom Arbeitsamt. Nach Studienabbruch kloppe ich mich nun fast genau ein Jahr mit der Agency. Offene Mieten, 2 Jahre offene Stromrechnung, vier bzw. bald fünf Verfahren vor dem Sozialgericht, Schikane, erfundene Darlehn, 3x aus dem Bezug herausgedrängt sind die Bilanz. Diese Situation war auch der Grund für die Mandatsniederlegung, als der Anwalt der Roten Hilfe, welche hierauf antwortete: “Gehn sie doch arbeiten oder kümmern sie sich um den Papierkram”
Diesem Herrn hätte wohl auch der ein oder andere Text der Niemand ist vergessen Kampagne gut getan. Ob der Anwalt schon mal gearbeitet hat? Ich meine Schlauch wechseln zählt nicht. Ein Rad richtig reparierern, einen Tisch bauen, Tomaten züchten oder einfach Spuren hinterlassen von denen andere was haben…
Also…was da morgen passiert weiß ich nicht. Das Gericht will einfach sein Programm abspulen. Bevor es am Rand runter fällt: Ich soll am 1. Mai 2009 einen Stein geworfen haben, der angebliche Beamte von diesem angeblichen Stein getroffen konnte nicht ermittelt werden. Ganze 2 Zeugen sollen mich an einem schwarzen Hemdkragen erkannt haben. Ein weiteres Gespräch beim EA (Ermittlungsausschuss) blieb erfolglos es wurden halbherzig Anwälte vermittelt, die im Urlaub sind oder die Kosten nicht so schnell klären können. Woher nehmen?
Was ihr alle tun könnt: Besucht mich morgen bei der Verhandlung, nehmt Zettel und Stifte mit und schreibt euch genau auf was die dort abziehen. Je mehr Leute, desto weniger Willkür.
Noch besser: Wer einen Anwalt kennt, der vor Langeweile total depressiv ist, dem Cash nicht so dolle juckt, der soll morgen dahin kommen. Seht das mal als Wettbewerb. Freiwillige vor. Dafür gibt es den goldenen Anti-Systemstricher-Preis.
Wer einen Psychologen kennt, der meint… “Eine aus seiner Sicht fehlende Rechtvertretung, die besonderen Erlebnisse in der U-Haft, die besonder “Soziale Situation”, die Auseinandersetzung mit seinem Vermieter, das erneute Herausdrängen aus dem Hartz-IV-Bezug, dass dazu aktuell führt das er seit 2 Monaten formell nicht gefrühstückt hat etc….könnte doch zu einer Verhandlungsunfähigkeit führen”…soll meinetwegen auch hinkommen. Das ich damals nach der Festnahme wegen Glasflaschen in den Händen 2x operiert werden musste erwähne ich gar nicht.
Unglaublich…unglaublich…
Amtsgericht Tiergarten | Am U-Bahnhof Turmstraße | Wilsnacker Straße 4 | Donnerstag 27.05. | 9. Uhr | Raum B 228.
Ich bin mit einigen wenigen Leuten spätestens ab 8.30 vor dem Eingang Wilsnacker Str. Man erkennt mich an einem schwarzen Hemdkragen, es sei denn es ist dunkel.
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