Iran Situation: Russland warnt vor völkerrechtswidrigen Maßnahmen “exterritorialen Charakters” durch USA und EU-Staaten
Von Daniel Neun | 19.Mai 2010Die Meldung, welche auf der Webseite des russischen Aussenministeriums noch nicht dokumentiert ist, wurde durch die russische Nachrichtenagentur “Ria Novosti” (1) veröffentlicht. Demzufolge äußerte Lawrow in dem Telefonat mit Clinton
“seine Besorgnis über die eintreffenden Informationen, laut denen die USA und die EU vorhaben, sich nicht auf eine gemeinsame Position zum Iran im UN-Sicherheitsrat zu begrenzen und einseitige Sanktionen einzuführen, darunter auch exterritorialen Charakters, die über den Rahmen der abgestimmten Beschlüsse der internationalen Völkergemeinschaft hinausgehen und gegen das in der UNO-Charta verankerte Prinzip der Dominanz des Völkerrechts verstoßen.”Wie die neokonservative Zeitung “Voice of America” (2) gestern meldete, enthält der von den USA in den Weltsicherheitsrat eingebrachte Resolutionsentwurf gegen das iranische Atomprogramm einen “neuen umfassenden Rahmenplan” für “starke Sanktionen” gegen den Iran, u.a. ein Embargo gegen die Einfuhr von konventionellen Waffen. Die USA fordern mit dieser Ermächtigung ausgestattet “Frachtinspektionen” in Häfen und internationalen Gewässern durchführen zu dürfen,
“um jedes Schiff zu durchsuchen, von dem sie vernünftigerweise annehmen (“reasonably believe”), dass es verbotene Fracht trägt”.Der Terminus “reasonably believe” wird seit über 40 Jahren von den Behörden der USA als Selbstermächtigung zur willkürlichen Auslegung der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika hinsichtlich Durchsuchungen von privatem Wohnraum durch Staatsbeamte ohne Gerichtsbeschluss benutzt.
Der Vierte Verfassungszusatz der Constitution (“Fourth Amendment”) lautet wörtlich:
“The right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated, and no Warrants shall issue, but upon probable cause, supported by Oath or affirmation, and particularly describing the place to be searched, and the persons or things to be seized.”
“Das Recht der Menschen sicher zu sein in ihren Personen, Häusern, Papieren und Auswirkungen gegen unvernünftige Durchsuchungen und Festnahmen soll nicht verletzt werden und kein Gerichtsbeschluss erlassen werden, ausser wegen glaubhaften Gründen, unterstützt durch Eid oder (eidesstattliche) Versicherung, und besonders der Beschreibung des Ortes der durchsucht wird und die Personen oder Dinge die festgesetzt werden.”Eine Bemerkung zwischen durch: man lese sich einmal die Übersetzung im deutschsprachigen Wikipedie-Eintrag dazu durch. Kein Wunder, dass Spionageapparat, Sonderpolizei und Militär solche Unsummen verschlingen. Die müssen ja den ganzen Tag alles umschreiben, Geschichte, Verfassungen, Vorfälle, usw, usw. Welch bedauernswertes Schicksal.
Nun, im Jahre 1968 kam das jedenfalls das Oberste Verfassungsgericht der USA zu dem Schluss, den 4.Verfassungszusatz ab sofort wie folgt auszulegen: “nimmt ein Polizist vernünftigerweise an” (“officer to reasonably believe”), dass in einer zu durchsuchenden Wohnung Dinge zu finden seien, welche eine Durchsuchung rechtfertigten, könne er diese Wohnung auch ohne Gerichtsbeschluss durchsuchen.
Genial, oder?
Seit diesem Zeitpunkt steht das Wort “vernünftig” (“reasonable”) auf der unsichtbaren Armbinde aller Neokonservativen und Imperialisten. Es taucht als Zauberwort in allen ihren Reden auf. Neuerdings hört man allerdings immer öfter mal wieder “simsalabim” und es hilft immer noch nichts.
Colleagues, you have my sympathies. But that´s life.
(…)
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Quellen:
(1) http://de.rian.ru/world/20100519/126359771.html
(2) http://www1.voanews.com/english/news/middle-east/US-Presents-Iran-Sanctions-Draft-to-Security-Council-94207879.html
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