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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Donnerstag, 20. Mai 2010

Die Alleingänge des Westens

http://www.radio-utopie.de/2010/05/19/iran-situation-russland-warnt-vor-volkerrechtswidrigen-masnahmen-exterritorialen-charakters-durch-usa-und-eu-staaten/


Iran Situation: Russland warnt vor völkerrechtswidrigen Maßnahmen “exterritorialen Charakters” durch USA und EU-Staaten

Von Daniel Neun | 19.Mai 2010
Das Moskauer Aussenministerium hat heute der Weltöffentlichkeit in einem ungewöhnlichen Schritt den Inhalt eines Telefongesprächs von Minister Sergej Lawrow mit US-Aussenministerin Hillary Clinton zur Kenntnis gebracht. Offensichtlich verfügt Russlands Regierung über Informationen, die auf “einseitige Sanktionen” durch die Vereinigten Staaten und Mitgliedsländer der “Europäischen Union” gegen die Islamische Republik Iran hindeuten.
Die Meldung, welche auf der Webseite des russischen Aussenministeriums noch nicht dokumentiert ist, wurde durch die russische Nachrichtenagentur “Ria Novosti” (1) veröffentlicht. Demzufolge äußerte Lawrow in dem Telefonat mit Clinton
“seine Besorgnis über die eintreffenden Informationen, laut denen die USA und die EU vorhaben, sich nicht auf eine gemeinsame Position zum Iran im UN-Sicherheitsrat zu begrenzen und einseitige Sanktionen einzuführen, darunter auch exterritorialen Charakters, die über den Rahmen der abgestimmten Beschlüsse der internationalen Völkergemeinschaft hinausgehen und gegen das in der UNO-Charta verankerte Prinzip der Dominanz des Völkerrechts verstoßen.”
Wie die neokonservative Zeitung “Voice of America” (2) gestern meldete, enthält der von den USA in den Weltsicherheitsrat eingebrachte Resolutionsentwurf gegen das iranische Atomprogramm einen “neuen umfassenden Rahmenplan” für “starke Sanktionen” gegen den Iran, u.a. ein Embargo gegen die Einfuhr von konventionellen Waffen. Die USA fordern mit dieser Ermächtigung ausgestattet “Frachtinspektionen” in Häfen und internationalen Gewässern durchführen zu dürfen,
“um jedes Schiff zu durchsuchen, von dem sie vernünftigerweise annehmen (“reasonably believe”), dass es verbotene Fracht trägt”.
Der Terminus “reasonably believe” wird seit über 40 Jahren von den Behörden der USA als Selbstermächtigung zur willkürlichen Auslegung der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika hinsichtlich Durchsuchungen von privatem Wohnraum durch Staatsbeamte ohne Gerichtsbeschluss benutzt.
Der Vierte Verfassungszusatz der Constitution (“Fourth Amendment”) lautet wörtlich:
“The right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated, and no Warrants shall issue, but upon probable cause, supported by Oath or affirmation, and particularly describing the place to be searched, and the persons or things to be seized.”
“Das Recht der Menschen sicher zu sein in ihren Personen, Häusern, Papieren und Auswirkungen gegen unvernünftige Durchsuchungen und Festnahmen soll nicht verletzt werden und kein Gerichtsbeschluss erlassen werden, ausser wegen glaubhaften Gründen, unterstützt durch Eid oder (eidesstattliche) Versicherung, und besonders der Beschreibung des Ortes der durchsucht wird und die Personen oder Dinge die festgesetzt werden.”
Eine Bemerkung zwischen durch: man lese sich einmal die Übersetzung im deutschsprachigen Wikipedie-Eintrag dazu durch. Kein Wunder, dass Spionageapparat, Sonderpolizei und Militär solche Unsummen verschlingen. Die müssen ja den ganzen Tag alles umschreiben, Geschichte, Verfassungen, Vorfälle, usw, usw. Welch bedauernswertes Schicksal.
Nun, im Jahre 1968 kam das jedenfalls das Oberste Verfassungsgericht der USA zu dem Schluss, den 4.Verfassungszusatz ab sofort wie folgt auszulegen: “nimmt ein Polizist vernünftigerweise an” (“officer to reasonably believe”), dass in einer zu durchsuchenden Wohnung Dinge zu finden seien, welche eine Durchsuchung rechtfertigten, könne er diese Wohnung auch ohne Gerichtsbeschluss durchsuchen.
Genial, oder?
Seit diesem Zeitpunkt steht das Wort “vernünftig” (“reasonable”) auf der unsichtbaren Armbinde aller Neokonservativen und Imperialisten. Es taucht als Zauberwort in allen ihren Reden auf. Neuerdings hört man allerdings immer öfter mal wieder “simsalabim” und es hilft immer noch nichts.
Colleagues, you have my sympathies. But that´s life.
(…)
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Quellen:
(1) http://de.rian.ru/world/20100519/126359771.html
(2) http://www1.voanews.com/english/news/middle-east/US-Presents-Iran-Sanctions-Draft-to-Security-Council-94207879.html

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