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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 27. Mai 2010

Der Prozess Tauss - Plädoyers und andere Unwägbarkeiten

Im Prozess gegen Jörg Tauss sind die Plädoyers gehalten worden:

Die Verteidigung will Freispruch, die Gegenseite 1 Jahr Haft auf Bewährung und Geldstrafe. Mit dem Urteil wird am morgigen Freitag gerechnet.

Egal, was dabei herauskommen wird, keiner hat sich mit Ruhm bekleckert. Zu viel dabei hatte ein "Geschmäckle", wie man in unserer Gegend sagt.

Über einen Teil davon wird hier berichtet:

http://kaltaquise.blogspot.com/2010/05/hintergrundinfos-zum-prozess-gegen-jorg.html


Hintergrundinfos zum Prozess gegen Jörg Tauss!

Schrozbergs Blog - Staatsanwaltschaft doch politisch vorbelastet?
Als Reaktion auf meine Berichterstattung über den 3. Verhandlungstag im Prozess gegen Jörg Tauss wurde mir heute morgen per Mail umfangreiches Material zu den Hintergründen, insbesondere zur Rolle der Staatsanwältin aber auch der Schöffinen, zugespielt. Teile davon möchte ich hier veröffentlichen und kommentieren: klick hier
Bei Udo Vetter - Der Fall Tauss – aus anderer Sicht
Der Fall Jörg Tauss war in den Medien weitgehend ein Heimspiel für die Staatsanwaltschaft. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses – es geht um bislang nicht entschiedene Rechtsfragen – ist Tauss damit politisch jedenfalls ruiniert.

Wie es zu dem Spektakel kommen konnte und wer es möglicherweise befeuerte, schildern Tauss’ Anwalt Jan Mönikes und Gregor Wettberg in einem sehr detaillierten Aufsatz.
netzpolitik.org - Die Tauss-Verschwörung: Teil 1?
Ganz ehrlich? Ich mag schon die Überschrift da oben nicht. Das Thema ist einfach zu ernst. Schließlich geht es nicht um irgendwelche Illuminaten in goldenen Unterseebooten, sondern um die Existenz eines real existierenden Menschen. Es geht um die Existenz von Jörg Tauss, der sich bekanntlich gerade vor dem Landgericht Karlsruhe für “den Besitz und die Verschaffung von kinderpornografischem Materialverantworten muss.
bruchsal.org - Vorführung statt Berichterstattung
Sicher nicht das, was uns - unter vielen anderen - auch seine NachfolgerInnen im verdienstvollen deutschen Nachrichtenmagazin in dieser Woche vor allem online an Berichten ablieferten. Dort wird Jörg Tauss nämlich zu Prozess-Eröffnung bereits als "selbsternannter Sheriff im Kampf gegen die Kinderpornografie" vorgeführt, als ob die Entscheidung, ob er zu dieser Recherche als Abgeordneter dienstlich berechtigt gewesen wäre, wie seine Verteidigung erklärt, nicht gerade eben Gegenstand der Beweisaufnahme dieses Verfahrens ist und wohl auch zentraler Aspekt des zu erwartenden Urteils wird sein müssen. Denn die Tatsache, dass Tauss kinder-pornografisches Material besessen hat, war zu keiner Zeit des Verfahrens umstritten. Das hat er schon vor einem Jahr in aller Öffentlichkeit zugegeben. Seither hat es kaum neue Erkenntnisse gegeben.
Man erinnere mal 2007 in Sachsen - Sachsen-Sumpf : „gnadenlose Hexenjagd“ was gab es da nicht alles aufzuklären. Liegt alles noch unterm Teppich! 
 


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