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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 26. Mai 2010

Ta bort den... --- away! --- weg damit !

http://sverigesradio.se/sida/artikel.aspx?programid=1646&artikel=3708633


100 år av värnplikt går i graven

Publicerat: onsdag 19 maj kl 13:56, P3 Nyheter
Nu i eftermiddags klubbade riksdagen igenom att värnplikten ska slopas. Från och med den första juli ska de som vill tillhöra försvaret - själva ansöka om att få det.
– Det är bra, då får man bara folk som verkligen vill göra lumpen, säger Lukas Levaj som mönstrade i Stockholm i dag.



http://www.barentsobserver.com/sweden-abolishes-military-conscription.4785432-116321.html

Sweden abolishes military conscription

The Swedish parliament – the Riksdagen – yesterday formalized the abolishment of compulsary military service in the country.
From July this year, the recruitment of new soldiers will be based exclusively on applications from the people interested, Swedish Radio reports.
The authorities expect 3000-4000 young men and women to apply for military service under the new system. They will subsequently be enrolled in a three-month program, after which the most suited individuals will be invited to continue military careers.
Until now, all young men have served 11-month military service. Although compulsory, the number of conscripts have still dropped significantly over the last years, from 50 thousand in year 2000 to about 10 thousand in 2010.


http://www.connection-ev.de/z.php?ID=1085
 
 
BarentsObserver.com

Schweden schafft Wehrpflicht ab

Das schwedische Parlament - der Reichtstag - beschloss gestern die Abschaffung der Wehrpflicht. Von Juli diesen Jahres an werden SoldatInnen auschließlich über Anfragen interessierter Personen rekrutiert, so berichtete es das schwedische Radio. Die Behörden rechnen mit 3.000 bis 4.000 jungen Männern und Frauen (pro Jahr), die sich unter dem neuen System für den Militärdienst melden werden. Sie werden dann für eine dreimonatige Grundausbildung einberufen, nach der den am besten geeigneten Personen eine militärische Laufbahn angeboten wird. Bis jetzt müssen alle jungen Männer einen elfmonatigen Militärdienst ableisten. Obwohl es eine Wehrpflicht gibt, hat die Zahl der Wehrpflichtigen in den letzten Jahren erheblich abgenommen, von 50.000 im Jahr 2000 zu 10.000 im Jahr 2010.

Übersetzung: Rudi Friedrich



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