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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Sonntag, 9. Mai 2010

Keiner hat ein Rezept, aber irgendwas muss getan werden...



Von Uwe Kalbe 08.05.2010 / Kommentar
kommentiert

Gespaltene Opposition

Nicht einmal die in der Abstimmung zum Griechenland-Paket siegreichen Koalitionsfraktionen behaupten, im Besitz eines zuverlässigen Rezepts zu sein – sonst ein ungeschriebenes Gesetz im Spiel der Kräfte im Bundestag. Die Krise stürzt nicht nur den Beobachter, sondern auch Fachleute in Ratlosigkeit. Es ist nicht vorauszusagen, wie die Sache ausgeht, egal, was man tut. Dass allerdings die Oppositionsfraktionen einhellig zu dem Schluss kommen, dass das Regierungskonzept die Krise nicht eindämmen, ihre Ursachen nicht berühren wird, aber jede von ihnen anders abstimmt – mit Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung –, das macht das diffuse Bild umso verworrener. Der Wähler gerade in Nordrhein-Westfalen kann nun grübeln, was er davon halten soll.

Mehr lesen:

http://www.neues-deutschland.de/artikel/170668.gespaltene-opposition.html

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