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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Sonntag, 26. September 2010




Du hast kein Hotel? Du bist keine Bank? - Noch nicht einmal eine Bad Bank? Du bist auch kein Manager?

Pech gehabt...

Nur fünf Euro mehr für Hartz-IV-Empfänger

Die mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger sollen offenbar künftig fünf Euro mehr im Monat bekommen - der Regelsatz soll von bisher 359 auf 364 Euro erhöht werden. Dies habe Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgeschlagen, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit.
Die Spitzen von Union und FDP haben dem Vorschlag nach Angaben aus Koalitionskreisen bereits zugestimmt. Die Hartz-IV-Sätze für Kinder sollen demnach unverändert bleiben. Ausgaben für Alkohol und Tabak würden bei der Berechnung nicht mefhr berücksichtigt. Bisher waren für diese Genussmittel rund 20 Euro veranschlagt. Arbeitsministerin von der Leyen will die Pläne heute im Laufe des Tages offiziell vorstellen.

Mehr lesen:


http://www.tagesschau.de/inland/hartz184.html


und hier:

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EE1D29955A5FE4DF18D2321B1EB5C22AE~ATpl~Ecommon~Scontent.html


Was ein wenig untergeht dabei: Die Sätze für die Kinder sollen nun bleiben, wie sie waren. Gerade diese aber hatte das Bundesverfassungsgericht beanstandet. Noch ein Kommentar zu dem unwürdigen Gerangel:


http://meinemeinung.blog.de/2010/09/26/heiermann-almosen-dafuer-tabak-alkohol-gestrichen-9464358/

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