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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Sonntag, 12. September 2010

Für Atommüll-Endlager kann es auch zu Enteignungen kommen

http://free1words.wordpress.com/2010/09/11/koalition-erwgt-enteignungen/


Koalition erwägt Enteignungen

Koalition erwägt Enteignungen für Atommüll-Endlager

Samstag, 11. September, 17:04 Uhr
  • Im Zuge der Suche nach einem Atommüll-Endlager will die Regierungskoalition offenbar auch Enteignungen von Immobilienbesitzern ermöglichen. Für den Bau von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle und für die Standorterkundung „ist die Enteignung zulässig“, steht laut „Spiegel“ in dem Entwurf zum Atomgesetz. Die niedersächsische CDU warnte derweil vor einer Vorfestlegung auf Gorleben und forderte, „ergebnisoffen“ zu prüfen.

    Niedersachsens CDU gegen vorzeitige Festlegung auf Gorleben Bild vergrößern
    Mit den Enteignungen wolle die schwarz-gelbe Regierung den Behörden zusätzlichen Handlungsspielraum verschaffen, um den Bau des geplanten Atomendlagers Gorleben voranzutreiben, berichtet der „Spiegel“. Die Möglichkeit, Immobilienbesitzer zu enteignen, hatte die rot-grüne Regierung einst abgeschafft. Die Bundesregierung will die Erkundung des Salzstocks Gorlebens, die von Rot-Grün Ende 2000 gestoppt worden war, am 1. Oktober wieder aufnehmen. Das Atomgesetz soll am 28. September im Bundeskabinett beschlossen werden.
    Hier weiterlesen

  • Bei dieser Nachricht kann ich inzwischen sehr gut vorstellen, wie die Telefone heißlaufen, denn dass schreit geradezu nach Protest. Dies ist ein Schlag ins Gesicht der Atomgegner und dieser Konflikt könnte diesmal deutlich über dass hinausgehen, was wir in Gorleben und Umgebung schon erlebt haben.
    Konflikte im Norden und Süden unserer Republik; da könnten bald Panzer der Bundeswehr rollen, denn diese Auseinandersetzungen werden nicht mehr allein mit Worten geführt.


     

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