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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 30. September 2010

Der Staat im Krieg mit seinen Kindern



http://kopperschlaeger.net/2010/09/unfassbare-polizeigewalt-gegen-friedliche-s21-gegner/

Mit unfassbarer Brutalität und Gewalt geht ein Großaufgebot der Polizei derzeit in Stuttgart gegen friedliche Demonstanten vor. Mit Hunderten von vermummten und bis an die Zähne bewaffneten Beamten, Wasserwerfern, Polizeipferden und Reizgas versucht die baden-württembergische Landesregierung derzeit, den Schlosspark zu räumen und abzuriegeln, um das Fällen von über 200 Bäumen vorzubereiten.
In zahlreichen Livestreams im Internet ist zu beobachten, wie massiv mit Wasserwerfern gegen offensichtlich friedliche Demonstranten vorgegangen wird. Polizeipferde reiten brutal in Menschenmengen, Pfefferspray wird in Demonstrantengruppen gespritzt, unter denen auch zahlreiche Kinder, Jugendliche und Rentner zu finden sind. Augenzeugen berichten vom Einsatz von Gasgranaten, es gibt anscheinend Hunderte von Verletzten – auf twitter wird von Nasenbeinbrüchen und unzähligen Augenverletzungen berichtet. Auf in Netz kursierenden Fotos sieht man Minderjährige mit von Gas verätzten Gesichtern, alte Menschen berichten vor laufenden Kameras fassungslos von der unglaublichen Brutalität, mit der die Polizei vorgeht. Der Staat hat seinen Bürgern den Krieg erklärt!


Fotos: Screenshots livecam www.cams21.de

Es wird unmittelbarer Zwang angewandt“, wird die Polizei mittlerweile auch in zahlreichen bürgerlichen Medien zitiert. Ein  Sprecher der Polizei verteidigte das Vorgehen der Beamten. Wenn die Demonstranten sich nicht rechtlich einwandfrei verhielten, „dann kann die Polizei auch mal hinlangen“, betonte er.
Im Klartext heißt das wohl, dass die Landesregierung jedes erdenkliche Gewaltmittel gegen Demonstranten mittlerweile für gerechtfertigt hält und Tote und Verletzte für das Prestigeprojekt Stuttgart 21 in Kauf nimmt.
Livecam aus Stuttgart: http://www.fluegel.tv/

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