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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 11. September 2010

Atomkraft contra Menschen



Sicherheit? Egal

Bundesregierung will Standards für AKWs aufweichen

Wie der Westdeutsche Rundfunk vorab informierte, wird die heutige Ausgabe des ARD-Magazins Monitor (Sendebeginn 21:45 Uhr im Ersten) von internen Dokumenten der Bundesregierung berichten, die Aufschluss darüber geben, wie die verlängerten AKW-Laufzeiten für die Betreiber besonders profitabel gemacht werden sollen. Das Klagerecht der Bürger und die Verpflichtung der AKW-Besitzer zur Nachrüstung ihrer Altanlagen sollen eingeschränkt werden.

Mehr erfahren:
http://www.heise.de/tp/blogs/2/148349


Regierungsvertrag mit Stromkonzernen

Schutzklauseln bringen Opposition in Rage

Mit lautem Protest und Empörung haben SPD und Grüne auf den Inhalt einer Vereinbarung der Bundesregierung mit den AKW-Betreibern reagiert. In der inzwischen veröffentlichen Eckpunktevereinbarung über einen Förderfondsvertrag mit der Bundesregierung haben sich die vier großen Stromkonzerne zahlreiche Begünstigungen und Schutzklauseln gesichert.

Weiter lesen:

http://www.tagesschau.de/inland/atomvereinbarung102.html


siehe auch:
Minister Röttgen, die Atom-Multis und das achte Gebot
http://www.youtube.com/watch?v=0s2kjQ...





1. ARD - Sommerinterview mit Angela Merkel, 29. August 2010
(00:00) Angela Merkel verspricht, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen
2. Phoenix - Vor Ort, 9. September 2010
(00:27) Angela Merkel über das hohe Gut, Fragen und Antworten zu veröffentlichen
3. ARD Monitor 9. September 2010,
(00:59) Anmoderation: Sonia Seymour Mikich
(01:49) Bericht von Jan Schmitt und Markus Schmidt
(10:30) Abmoderation: Sonia Seymour Mikich
4. ZDF Morgenmagazin, 10. September 2010
(10:49) Moderatorin Patricia Schäfer im Gespräch mit Michael Fuchs, Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
5. Phoenix - Vor Ort, 9. September 2010
(14:34) Angela Merkel über die Werte- & Interessengebundenheit der Politik
6. ARD - Sommerinterview mit Angela Merkel, 29. August 2010
(14:50) Angela Merkel verspricht, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen


Weitere Informationen:
Die Bundesregierung plant -- entgegen bisheriger Ankündigungen - eine deutliche Absenkung des Schutzniveaus für Atomkraftwerke. Darüber berichtet das ARD-Magazin MONITOR in seiner heutigen Ausgabe (21.45 Uhr im Ersten). Dem Magazin liegen interne Regierungsdokumente vor, in denen die Verpflichtung der AKW-Betreiber zur Nachrüstung, insbesondere auch der sogenannten Altreaktoren, weitgehend abgeschafft werden soll. Hierfür soll auch das Atomgesetz geändert werden.
„Wenn das Wirklichkeit wird, was in diesen Dokumenten steht, dann verdienen diese Papiere nicht die Überschrift Nachrüstung", sagte der ehemalige Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium Wolfgang Renneberg gegenüber MONITOR.
In dem bislang unveröffentlichten Papier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, das „sicherheitstechnische Anforderungen/Maßnahmen zur weiteren Vorsorge gegen Risiken" regelt, werden wesentliche Nachrüstungserfordernisse jetzt als „mittel- bis langfristig" eingestuft und damit für viele Jahre aufgeschoben. Dabei handelt es sich insbesondere um aufwendige und teure Modernisierungen, die vor allem die Sicherheit der älteren Anlagen betreffen.
„Nach diesem Papier mit diesen Fristen fallen diese hohen Nachrüstungskosten praktisch für die alten Anlagen nicht an. Die alten Anlagen werden weiter betrieben so wie bisher, ohne dass die wesentlichen Nachrüstungen durchgeführt werden" erklärte Renneberg gegenüber MONITOR.
Um die weitgehende Abschaffung der Nachrüstungspflicht auch gesetzlich zu verankern, plant die Bundesregierung darüber hinaus auch das Atomgesetz zu ändern.
Im bisher unveröffentlichten Gesetzesentwurf des Bundesumweltministeriums, der MONITOR ebenfalls vorliegt, ist hierfür ein neuer Paragraph 7d vorgesehen, der das bisher geltende Schutzniveau des Atomrechts deutlich absenkt. Für wesentliche sicherheitsrelevante Bereiche werden danach keine Nachrüstungen mehr gefordert, die dem Stand von Wissenschaft und Technik genügen. Stattdessen ist im Gesetzentwurf nur noch von einer Sorgepflicht die Rede.
„Die Sorgepflicht begründet nur die Verpflichtung, sich zu bemühen. Sie verpflichtet nicht zu einem Erfolg. Das heißt, erste Aktivitäten reichen aus, um diese Pflicht zu erfüllen", kritisiert der Atomrechtsexperte Prof. Alexander Roßnagel die geplante Atomrechtsnovelle gegenüber MONITOR. „Im Zweifel reicht ein Bauzaun, mit dem man die Aktivitäten beginnt."
Mit dem Gesetzesentwurf soll auch das Klagerecht für Bürger eingeschränkt werden. Dies gilt für sämtliche Bereiche, die künftig dem sogenannten „Restrisiko" zugerechnet werden sollen, darunter der Schutz vor Flugzeugabstürzen. Die geplante Neuregelung bezeichnet Prof. Roßnagel als „verfassungswidrig". „Wenn die Bürger in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit betroffen sind, müssen sie auch die Möglichkeit haben, zu klagen".
http://www.wdr.de/tv/monitor/presse/2...

Dass geheime Verträge zwischen den AKW-Betreibern und der Regierung abgeschlossen wurden, wurde während einer Pressekonferenz nach der Einigung im Kanzleramt zufällig durch eine Zwischenfrage von Greenpeace-Sprecher Tobias Münchmeyer bekannt.
Er hatte gefragt, wer denn garantieren könne, dass die Konzerne ihre Zusatzgewinne aus den längeren Atomlaufzeiten wirklich abführen würden. Daraufhin sagte RWE-Vorstand Rolf Martin Schmitz, dass die Konzerne vorab eine Vereinbarung mit der Regierung unterschrieben hätten. Die Bundesregierung hatte in ihrer Pressekonferenz diese vertragliche Bindung an die Konzerne noch verschwiegen. LobbyControl fordert jetzt Aufklärung über den Inhalt. Ulrich Müller von LobbyControl: "Die Bundesregierung muss erklären, welchen direkten Zugang die Energiekonzerne zu den Verhandlungen hatten."
http://www.heise.de/tp/blogs/2/148342

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