Menschenrecht als Grundlage
Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.
-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)
Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.
Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...
...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.
Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:
Hinweis:
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Ja gute Idee! Erst lassen wir die Energiekonzerne noch mehr Atommüll produzieren, für dessen Endlagerung sie keine Verantwortung übernehmen wollen - jedenfalls nicht, bis sie dazu weitere Firmen gegründet haben die das dann übernehmen und der Steuerzahler drückt dafür ab.
AntwortenLöschenSind die denn total gaga?
Zu viele Euro- und Dollarzeichen vernebeln den Verstand...
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