Der ‘Warenkorb’ – für Bildung 1,39 €
Veröffentlicht am 27. September 2010 vonAlterKnacker
Zusammensetzung Hartz
Der künftige Hartz-IV-Regelsatz von 364 Euro setzt sich unter anderem aus folgenden Posten zusammen:
P Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke: 128,46 Euro
P Bekleidung und Schuhe: 30,40 Euro;
P Gesundheitspflege: 15,55 Euro;
P Bildung: 1,39 Euro;
P Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung (ohne Miete und Heizkosten): 30,24 Euro;
P Innenausstattung, Haushaltsgeräte: 27,41 Euro;
P Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 7,16 Euro;
P Verkehr: 22,78 Euro;
P Nachrichtenübermittlung (z.B. Telefon): 31,96 Euro;
P Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 39,96 Euro
P andere Waren und Dienstleistungen: 26,50 Euro.
Die somit insgesamt 361,81 Euro für den künftigen Regelsatz wurden auf 364 Euro aufgestockt.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1484609
Nur komisch das die Zahl 364 schon seit 2008 gekannt ist! Was für ein Zufall ;-) Nee was für ein Skandal!
AntwortenLöschenhttp://hartz.info/index.php?PHPSESSID=bdd87447ab86ebc0164ddf9e9a7052e6&topic=23784.msg202667#msg202667