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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 29. September 2010

Streng geheim: Hartz IV - aber irgendwie transparent




Ministerium räumt Zahlendreher einHartz-IV-Berechnung bleibt geheim

Die Regierung verweigert der Opposition Einsicht in die Berechnung der Hartz-IV-Sätze - aus Datenschutzgründen. Grüne, SPD und Linkspartei zweifeln an der rechtmäßigen Berechnung: "Zur Trickserei kommt nun auch noch Vertuschung." Die Zweifel werden bestärkt, weil im Gesetzentwurf ein Zahlenfehler enthalten ist.

Die Opposition ist mit der Forderung gescheitert, Einblick in Daten zur umstrittenen Berechnung des Hartz-IV-Satzes zu erhalten. Im Arbeitsausschuss des Bundestags lehnten die Vertreter der Koalitionsfraktionen es ab, SPD, Linken und Grünen Alternativrechnungen des Bundesarbeitsministeriums zum Regelsatz vorzulegen. Die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katja Kipping, sagte: "Zur Trickserei kommt nun auch noch Vertuschung. Die Koalition fährt Schlitten mit dem Gesetzgeber. Das ist nicht hinnehmbar."
Auch die SPD hat Zweifel an der korrekten Berechnung des neuen Hartz-IV-Regelsatzes und sieht sich durch erhebliche Diskrepanzen im Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums bestätigt. "Der Gesetzentwurf bringt mehr Zahlenwirrwarr als Transparenz", sagte SPD-Fraktionsvize Elke Ferner. "Offensichtlich hat sich die Koalition die Zahlen zurechtgerüttelt."

Mehr erfahren:

http://www.n-tv.de/politik/Hartz-IV-Berechnung-bleibt-geheim-article1598486.html

1 Kommentar:

  1. An der Berechnung wurde sowieso gedreht. Vor 2 Jahren stand bereits fest, dass die Regelsätze ab 2011 bei 364 Euro liegen sollten. Die Berechnung war somit nur zum Schein da.

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