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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Freitag, 24. September 2010

ALDI nur noch für den MIttelstand?



http://kopperschlaeger.net/2010/09/hartz-iv-erhohung-deutlich-unter-20-euro/

Hartz IV: Erhöhung deutlich unter 20 Euro?

Und wieder rauscht es kräftig im Blätterwald. Während verschiedene Sozialverbände und ErwerbslosenvertreterInnen eigentlich schon seit Ewigkeiten einen bedarfsdeckenden Regelsatz oberhalb von 400 Euro monatlich fordern, fallen in den letzten Tagen insbesondere die Wortmeldungen aus der SPD auf. Die Erfinder der staatlich verordneten Armut und Erniedrigung mimen plötzlich wieder soziales Gewissen. So erstaunt es schon ein wenig, wenn ausgerechnet von führenden VertreterInnen der SPD plötzlich eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes auf “nicht unter 400 Euro” gefordert wird. Alles andere sei politische Willkür, vernimmt man voller Erstaunen. Bleibt nur die mittlerweile fast schon abgegriffene Frage: Wer hat`s erfunden?

Weniger erstaunlich, sondern vielmehr voraussehbar, sind hingegen die nun über die diversen Newsticker eintrudelnden Informationen, dass die Regelsatzerhöhung wohl “deutlich unter 20 Euro” liegen werde. Die Kanzlerin, die CDU und Frau von der Leyen haben sich darauf “verständigt”. So sollen laut Informationen aus verschiedenen Redaktionen einige bislang beinhaltete Posten aus dem Regelsatz herausfallen – wie beispielsweise Tabak und Alkohol -, dafür Kosten für Internet und die Praxisgebühr hineingerechnet werden.

Dass das Ganze mehr als nur ein “Geschmäckle” hat, ist wohl offensichtlich. Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Regelsätze transparent und nachvollziehbar zu gestalten, scheinen in der Regierung niemanden so wirklich zu interessieren. Statt dessen wird scheinbar aus politischen Erwägungen wieder einmal frei nach Lust, Haushaltslage und politischem Gewicht der Verhandlungspartner entschieden. Eine transparente und tatsächlich nachvollziehbare Berechnung, wie sie das BVerfG unmissverständlich eingefordert hat, scheint dabei wieder einmal nicht zustande zu kommen, denn eine solche würde eine “Verständigung in Regierungskreisen” eigentlich überflüssig machen bzw. sogar verbieten. Belegbare Fakten statt politischer Willkür ? Scheinbar Fehlanzeige.
Während also für Rettungsfonds und Spitzenprämien gescheiterter Banken und Bänker hunderte Milliarden scheinbar wahllos und als “alternativlos” vermarktet aus dem Fenster geschmissen werden, schachert man bei der Grundversorgung der Schwächsten der Gesellschaft wieder einmal gnadenlos das Ergebnis der geforderten Reformen in ein faktisches Minus für die Betroffenen.
Denn vergessen wird bei der ganzen Fixiertheit auf die reine Regelsatzberechnung vor allen Dingen eines, nämlich die zahlreichen weiteren Streichungen von Leistungen zu Lasten der Erwerbslosen, die nicht Teil des regulären Regelsatzes sind. So erhalten “Hartz-IV-Bezieher” beispielsweise zukünftig kein Elterngeld mehr und auch die ohnehin schon geringen Beiträge zur Rentenversicherung werden fortan gänzlich gestrichen. Vieles, was bislang Pflichtleistung mit einklagbarem Rechtsanspruch war, wird fortan nur noch “Kann-Leistung” sein, also zukünftig nicht mehr verbindlich einforderbar sein.
Daneben finden sich im Referentenentwurf zahlreiche Änderungen der bestehenden Rechtslage, die man leider nur als weitere Verschärfung der Gesetze zu Lasten der Betroffenen bezeichnen kann. Das alles geht leider in der Diskussion um die neue Höhe der Regelsätze völlig unter, was wohl auch so gewollt ist.
Nun ja, spätestens Montag, wenn die Arbeitsministerin die endgültigen Zahlen der Öffentlichkeit vorstellen wird, werden die Betroffenen Gewissheit haben, was auf sie zukommt. Fast genauso spannend ist für mich jedoch die Frage, was am Ende übrig bleibt vom derzeit lauten Gezeter der Oppositionsparteien. Wenn sie es ernst meinen, müsste spätestens am Montag ein öffentlicher Proteststurm losbrechen, den das Land noch nicht gesehen hat. Aber wer nimmt die Worthülsen der “Hartz-IV-Erfinder” schon noch ernst?

 

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