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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 25. September 2010

Politik gegen Armut? Hm...




http://biertafel.blog.de/2010/09/25/freibrief-fuers-kinderverhungern-lassen-9459119/


Freibrief fürs Kinderverhungern lassen?

Für unter 25-Jährige und neuerdings auch Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren kommt es knüppeldicke: Während das alte Gesetz formuliert „... Hilfebedürftigen, die das 15. Lebensjahr, jedoch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben ...“ - ist der Kinderschutz im neuen Entwurf ersatzlos gestrichen worden. Da heißt es nur noch: „Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ...“ Will der Gesetzgeber damit etwa sagen, dass er beabsichtigt,
Menschenrechte verletzende Sanktionen auch auf unter 16-Jährige anzuwenden – 100% Nahrungsentzug und drohende Obdachlosigkeit auch bei Kindern und in der Pubertät? Quelle

Und um das Kinderverhungern schonmal Medial vorzubereiten

Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) drohte Hartz-IV-Empfängern mit geringeren Sozialleistungen, falls sie ihre Kinder nicht konsequent zur Schule schicken. Er habe den Eindruck, dass Bußgelder wegen Schulschwänzens selten verhängt und noch seltener eingetrieben würden, sagte Kauder der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Er fügte hinzu: „Auch wer Hartz IV bekommt, muss seine Kinder zur Schule schicken. Tut er es nicht, so muss ihm das fällige Bußgeld von seinen Sozialleistungen abgezogen werden, wenn ihm ein Vorwurf zu machen ist.“ Kauder lässt prüfen, ob die erforderliche Rechtsgrundlage für einen solchen Schritt besteht. Quelle
Herr Kauder es gibt Gesetze gegen das Schulschwänzen die für alle gleichermaßen gelten.
Es ist wohl Klar was beabsichtigt wird, die paar Euronen mehr die noch nichtmal die Preissteigerung Decken, sollen über verschärfte Sanktionen auch bei Kindern wieder Eingespart werden.

1 Kommentar:

  1. Tja irgendwie hat sich die SPD auch überlebt. Ihre Kritik an den Hartz 4 Sätzen ist sicherlich berechtigt, allerdings vermisse ich konkrete Vorschläge wo das Geld herkommen soll. Die SPD will die Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung zur Neuberechnung der Hartz-IV-Zahlungen im Bundesrat stoppen, wenn die Erhöhung des monatlichen Regelsatzes von 359 Euro nicht hoch genug ausfällt. „Es wird gekungelt, es wird gemauschelt, es wird getrickst, um die Hartz-IV-Sätze künstlich nach unten zu rechnen“, sagte Generalsekretärin Andrea Nahles. Allerdings sagt sie 0 dazu, woher das Geld realistisch kommen soll. Vom Gabriel hört man dazu auch nix.

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