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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 30. September 2010

Zur Info - das war der Anlass für den Krieg gegen die Kinder












































Und das waren die Folgen:

Zu Beginn der Räumung fand eine Bildungsdemonstration von Schülern statt. Unter dem Motto "Bildung statt Stuttgart 21" (Aufruf) hielten sich nach Veranstalterangaben rund 2.000 Schülerinnen und Schüler im Schlosspark auf. Augenzeugen berichteten auch hier von sehr heftigen Auseinandersetzungen. "Die Polizei hat auf Kinder und Jugendliche eingeknüppelt und sie so zurückgedrängt", berichtete eine Frau. Gleichzeitig hätte die Polizei mit Lautsprecherdurchsagen dazu aufgerufen, sich von den Gewalttätern zu distanzieren. 

Frage: Welche Gewalttäter?

Im weiteren Verlauf besetzten rund ein Dutzend Demonstranten Fahrzeuge und wurden von Polizeikräften entfernt. Passanten wurden durch Pferde zurückgedrängt. Die Demonstrierenden skandierten "Keine Gewalt", "Aufhören" und "Wir sind das Volk". An anderer Stelle im Park wurde die Nationalhymne gespielt. 

Den ganzen Artikel lesen:

http://www.taz.de/1/zukunft/schwerpunkt-stuttgart-21/artikel/1/es-ist-entsetzlich/


 

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