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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 27. September 2010

Diese Ausgaben dienen nicht der eigenen Existenzsicherung

Geht barfuss Leute, neue Schuhe sind ein Traum...

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-neuberechnung-kein-bier-kein-benzin-und-ein-trick-1.1004873-4

Bekleidung und Schuhe
Hartz-IV-Empfänger sollen nach Auffassung des Sozialministeriums künftig womöglich häufiger von Angeboten wie im Kleiderladen der Diakonischen Stadtmission in Magdeburg (im Bild) Gebrauch machen. Denn der für Kleidung und Schuhe vorgesehene Posten im neuen Hartz-IV-Regelsatz  soll deutlich von 34,70 auf 30,40 Euro sinken (minus 12,4 Prozent). Zur Begründung steht im Referentenentwurf des Sozialminsteriums dazu lediglich der lapidare Satz: "Allerdings wurde hinsichtlich der Notwendigkeit von Verbrauchsausgaben zur Sicherung des Existenzminimums genauer auf den tatsächlichen Bedarf abgestellt. [...] Diese Ausgaben dienen nicht der eigenen Existenzsicherung." Will heißen: Der Bedarf wird nicht mehr so hoch angesetzt wie zuvor.

Die Praxisgebühr für den Arztbesuch...: Monatlicher Anteilsbetrag ist 2, 64 Euro. Wenn das auf ein Jahr hochgerechnet wird, darf man 2 1/2 Quartale zum Arzt. Das muss reichen. Chronisch Kranke sind die Verarschten.

Das mit der Internetnutzung ist ein Bluff. Und zwar darum: Immerhin werden künftig die Kosten für einen Internetanschluss eingeplant, und zwar in Höhe von 2,28 Euro. Dass davon kein Internetanschluss unterhalten werden kann, weiß auch die Regierung. Denn für einen Geringverdienerhaushalt, der im Internet surft, kommt das Statistische Bundesamt auf monatliche Kosten von gut 14 Euro. Da aber die wenigsten das Internet nutzen, ergeben sich im Durchschnitt aller Geringverdienerhaushalte 2,28 Euro.


Durch die gesamten Details klicken:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-neuberechnung-kein-bier-kein-benzin-und-ein-trick-1.1004873

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