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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 22. September 2010

Cyberkrieg - Erstschlag schon passiert




Trojaner „stuxnet“

Der digitale Erstschlag ist erfolgt

Fieberhaft arbeiten die besten Sicherheitsexperten der Welt an der Analyse eines völlig neuartigen Computervirus. Jetzt legen erste Indizien einen erstaunlichen Verdacht nahe: Offenbar hat die digitale Waffe das iranische Atomprogramm sabotiert.

Von Frank Rieger

22. September 2010 
Auf den ersten Blick sah das kleine Programm aus wie Hunderte anderer Varianten von Schadsoftware, die jedes Jahr entdeckt werden, weil sie sich wie eine Seuche von Computer zu Computer verbreiten. Einzig verwunderlich war, dass es, um sich zu verbreiten, einen Fehler in Microsofts Betriebssystem ausnutzte, den zuvor noch niemand bemerkt hatte. In der Sprache der Branche nennt man so etwas einen „Zero Day Exploit“, einen Angriff, der besonders schlagkräftig ist, weil er seit null Tagen - also noch gar nicht - bekannt ist. Angreifbare Schwachstellen, die schon länger bekannt sind, werden meist vom Hersteller mit einem Software-Update behoben. Solange das noch nicht geschehen ist, können Antivirus-Programme, die täglich aktualisiert werden, Schadsoftware wie diesen Trojaner möglicherweise erkennen oder sogar am Einsatz hindern.
Bei Trojanern handelt es sich um kleine Programme, die verdeckt die Kontrolle über einen Computer übernehmen können, so wie die antiken Krieger aus dem Holzpferd die Stadt Troja listig von innen eroberten. Durch das Netz verbreiten sich täglich Dutzende neue Varianten von Trojanern, meist geschrieben und benutzt von Kriminellen, die so versuchen, an Konto-Zugangsdaten oder Passwörter für Online-Spiele zu gelangen. Üblicherweise verwenden sie dafür durchaus erfolgreich ältere Sicherheitslücken.

Mehr erfahren:

http://www.faz.net/s/RubCEB3712D41B64C3094E31BDC1446D18E/Doc~E8A0D43832567452FBDEE07AF579E893C~ATpl~Ecommon~Scontent.html

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