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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 28. September 2010

Das Sandmännchen vor der Wohnungssituation bei Hartz IV



Vielleicht sind viele bald auf der Suche nach einer Wohnhöhle...

Wer nicht arbeitet…

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… der soll auch nicht wohnen.?    Neue Umzugswelle bei den Hilfeempfängern geplant.?
Die Empörung legt sich… so langsam. Warum eigentlich.?  Jetzt sind die Daten/Umstände bekannt, nach denen Ursula von der Leyen den Hartz IV-Regelsatz neu „berechnet“ haben will.   Jetzt kann geprüft werden und jetzt wird geprüft…
Der Regelsatz selber ändert sich nur geringfügig… 364.- EURO soll es ab dem nächsten Jahr für den Hilfeempfänger geben…genau der Regelsatz also, der bereits im Jahr 2008 im Gespräch war ( Existenzminimumberich unter Punkt 4.1.1: „Daher wird für 2010 ein Regelsatzniveau bei Alleinstehenden von 4.368 Euro (364 Euro/Monat) und bei Ehepaaren von 7.860 Euro (655 Euro/Monat) in Ansatz gebracht.“) * Alkohol und Tabak wurden „rausgerechnet“… ebenfalls Tiernahrung,Gartengeräte etc.!   Von der Sache her keine umwerfend neue Methode um den tatsächlichen Bedarf eines Hilfeempfängers zu ermitteln/zu berechnen.  Mehr Geld für die Kinder wird es auch nicht geben, der Regelsatz für Kinder ist -so Ursula von der Leyen- bereits zu hoch.   Stattdessen gibt es Gutscheine für die Kids.!
Was also ändert sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.?   Die Antwort lautet: die angemessenen Wohnkosten für Hilfeempfänger fallen weg.  Stattdessen soll es eine Mietpauschale geben mit der die Kosten der Unterkunft abgegolten werden sollen.

Mehr lesen:

http://4topas.wordpress.com/2010/09/27/wer-nicht-arbeitet/


Und es gibt noch mehr zu beanstanden:

Hartz-IV-Regelsätze

Von der Leyen bleibt Antworten schuldig

Von Jens Borchers, HR, ARD-Hauptstadtstudio
Die Empörungswelle rollt, die Oppositionsparteien sagen jetzt das, was Oppositionsparteien halt nach solchen Entscheidungen sagen. Fünf Euro - viel zu wenig, unsozial, kalt. Dazu haben wir, die Medien, nach Kräften beigetragen, in dem wir einen Orakel-Wettstreit über die Frage vom Zaun gebrochen haben, um wie viel denn wohl der Regelsatz von dieser Regierung erhöht werden wird. 40, 20, 10 Euro? Wer bietet mehr?

Mehr erfahren:

http://www.tagesschau.de/inland/hartz196.html

Aber, auch das Finanzministerium rechnet und läßt prüfen, zum Beispiel auf dem Gebiet der Umsatzsteuer unter anderem, ob da nicht einzusparen wäre. Es sieht anscheinend gut aus für den Finanzminister. Weniger gut sieht es für die Bürger aus, auf die das Eingesparte dann wieder umgewälzt wird - egal, ob direkt oder indirekt, jeden erwischt es:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2010/09/20100923-PM33.html?__nnn=true


Nr.: 33/2010

Gutachten zum ermäßigten Umsatzsteuersatz

Zum nun vorgelegten Gutachten zum ermäßigten Umsatzsteuersatz erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Das Bundesministerium der Finanzen hatte auf Anregung der für die Umsatzsteuer [Glossar] zuständigen Berichterstatter der Fraktionen des vorigen Bundestages nach wettbewerblicher Ausschreibung im September 2009 ein mit den Berichterstattern abgestimmtes Forschungsprojekt mit dem Titel „Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten“ in Auftrag gegeben.
Ziel des Forschungsauftrags war es, begründete Handlungsempfehlungen für eine mögliche zukünftige Ausgestaltung des nationalen Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes unter Berücksichtigung der geltenden EU-Rechtslage aufzuzeigen. Von besonderem Interesse war dabei das Aufzeigen eines Systems, das einerseits keine Wertungswidersprüche enthält und in sich schlüssig ist und andererseits eine zweifelsfreie Abgrenzung zwischen Gegenständen und Dienstleistungen, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz und solchen, die dem Normalsatz unterliegen, gewährleistet, so dass die Verwaltungslasten für Unternehmen und Verwaltung bei der Rechtsanwendung gering sind. Zudem sollte ein ökonomisches Prüfschema, das auch in Zukunft eine Analyse von Ausnahmetatbeständen gestattet, erstellt und die empirischen Verteilungseffekte etwaiger Maßnahmen herausgearbeitet werden.
Vereinbarungsgemäß hat das Bundesfinanzministerium dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gutachten „Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten“ übersandt.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass mit Ausnahme der Steuersatzermäßigung für die Lieferung von Lebensmitteln derzeit keine hinreichenden Gründe bestehen, die bestehenden Steuersatzermäßigungen fortzuführen oder im Rahmen des EU-rechtlich Zulässigen für weitere Leistungen Steuersatzermäßigungen einzuführen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Gutachten in die Arbeiten der im Koalitionsvertrag vereinbarten, noch zu bildenden Kommission einfließen zu lassen, die sich mit dem System und dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze beschäftigten soll. Der Koalitionsausschuss hat im Juli dieses Jahres verabredet, sich die Entscheidung darüber vorzubehalten.

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