ALG-II-Empfänger dürfen Wohnort frei wählen
Auch Empfängern von Arbeitslosengeld II muss ein Umzug in eine andere, teurere Stadt ermöglicht werden. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel und hob ein Urteil des Landessozialgerichts aus der Vorinstanz auf. Das zuständige Jobcenter sei bei einem Wohnortwechsel verpflichtet, die höheren Unterkunftskosten voll zu übernehmen, wenn diese laut Mietspiegel angemessen seien.
Eine Beschränkung der freien Wohnortwahl gelte nur innerhalb einer Kommune, urteilten die Richter. Dann würden die gesetzlichen Regelungen den Umzug von einer billigen in eine teurere Wohnung reglementieren. Die Arbeitslosen bekämen dann nur die ursprüngliche, kostengünstige Miete erstattet.
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http://www.tagesschau.de/inland/urteilzuwohnortwahl100.html
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